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 Aktuelle Informationen - B R A N D N E U |
2010: Bürgerentlastungsgesetz ab 2010
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 2010: Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 |
Steuervorteil ab 2010:
Ab Januar 2010 können die Beiträge zur privaten Krankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherung deutlich besser steuerlich abgesetzt werden. Im Idealfall zahlt der Staat künftig einige hundert Euro dazu!
Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: 80-95% des Gesamtbeitrags einer Krankheitskosten-Vollversicherung und 100% des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung können ab 2010 steuerlich voll geltend gemacht werden.
Familien profitieren besonders:
Familien profitieren besonders, sowie Personen mit hohen Beiträgen. Denn: Steuerpflichtige können nicht nur den eigenen Beitrag steuerlich geltend machen, sondern auch Beiträge, die sie für Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner aufbringen. Risikozuschläge oder der gesetzliche Zuschlag werden mit dem gleichen Prozentsatz berücksichtigt, wie die zugrunde liegende Krankheitskosten-Vollversicherung.
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