|
|
|
 2013: Neueinführung der Pflege-Bahr-Versicherung (29.01.2013) |
Im Oktober 2012 wurde vom Gesetzgeber die Einführung einer staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (PflegeBahr) verabschiedet, die ab Januar 2013 ergänzend zur privaten bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung,
sowie zu privaten Pflege-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden kann.
Die Versicherung ist sowohl für gesetzlich- wie auch Privat-Krankenversicherte, für die eine Versicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung bzw. gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, gedacht.
Versichern können sich Personen, die in Deutschland wohnen, wenn sie keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der privaten Pflegepflichtversicherung bzw. sozialen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
Der Tarif ist eine Pflegetagegeldversicherung. Der Mindestbeitrag ist bei den meisten Versicherern 15,- EUR monatlich. Dann wird pro Person ein monatlicher Zuschuß von 5,- EUR vom Staat bezahlt. Die Zulage wird vom Versicherungsunternehmen für den Kunden beantragt und dahin ausgezahlt.
Risikozuschläge:
Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen. Es erfolgt somit KEINE GESUNDHEITSPRÜFUNG ! Ein Höchstaufnahmealter gibt es i.d.R. nicht.
Wartezeiten:
Normalerweise haben bei den meisten Versicherern die Verträge eine Wartezeit von 5 Jahren. Erst dann wird eine Leistung erbracht.
Tagessätze:
Vereinbart werden muss ein Mindesttagessatz in Höhe von 20,- EUR, was einen Monatssatz von 600,- EUR entspricht.
FAZIT:
Die staatlich geförderte PflegeBahr-Versicherung ist eine Versicherung für Personen, die in eine normale Pflegezusatzversicherung nicht mehr kommen würden (weil sie z.B. krank sind). Mit der PflegeBahr Versicherung kommen Sie zwar ean eine Pflegetagegeldversicherung, nur sind die Wartezeiten und die sehr hogen beiträge hierfür oft ein Hindernis ! |
|