 2011: KFZ-Versicherung: Einführung von Wechselkennzeichen (20.04.2012) |
Zum 1.7.2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Dann können zwei ausschließlich für private Zwecke genutzte Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Das Wechselkennzeichen gilt nur für Personenkraftwagen (PKW), Motorräder und Anhänger bis zu 0,75 to zulässigem Gesamtgewicht.
Mit Einführung des Wechselkennzeichens sind keine Steuervergünstigungen geplant. Für beide Fahrzeuge, die mit Wechselkennzeichen zugelassen werden, muss der normale Steuersatz bezahlt werden. |