Menü
Home
Aktuell
Vorstellung
Produkte
Für Kunden
Tarifberechnung
Kontakt
background

Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv 2004 Rechtsschutz - Erhöhung der Anwaltsgebührenordnung 

2004: Rechtsschutz - Erhöhung der Anwaltsge­bührenordnung (30.01.2004)


Bis zu 70% höhere Kosten! In den letzten fünf Jahren war die Rechtsschutz­branche in Deutschland durch eine Flut von Arbeits­rechtsschutz­fällen als Folge mangelnder Konjunktur und damit verbundenem umfangreichen Arbeits­platzabbau bis an die Grenzen belastet.

Die daraus resultierenden wiederholten Beitrags­anpassungen zeigen dies deutlich auf. Obwohl die Arbeits­marktlage weiter äußerst angespannt ist (und bedingt durch die EU-Erweiterung zusätzlich belastet wird), somit die Arbeitsrechts­schutzfälle leider auch im Jahr 2004 nicht abnehmen, werden nunmehr die Rechtsschutz­versicherer durch das ab 01.07.2004 geltende Kosten­rechts­modernisierungs­gesetz (KostRMoG), das die seit Jahren bekannte Bundes­gebühren­ordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) durch das neue Rechts­anwaltsver­gütungs­gesetz (RVG) ablöst, zusätzlich durch die Gesetzgeber belastet.

Die Justizministerin, Frau Zypries, geht in ihren Verlaut­barungen davon aus, dass die Anwaltskosten im Durchschnitt "moderat" um 14 % steigen werden. Diese Anhebung wäre auch "gerecht" und "erforderlich", da die Gebühren für Anwälte schließlich in den letzten Jahren nicht angehoben wurden (Zitat Ende). Dass die Anwälte "automatisch" durch die steigenden Streitwerte einen "Einkommens­zuwachs" durch entsprechend höhere Gebühren verzeichnet haben, wird hierbei offen­sichtlich nicht berück­sichtigt. Ein Umstand, der auch Vertreter der Anwaltskammern überrascht hat. Vergleichs­rechnungen des GDV anhand von 25.000 konkreten Beispielen zeigen auf jeden Fall deutlich, dass dieser wohl theoretische Durch­schnittswert "14 %" in der Praxis weit übertroffen wird.

Die Rechtsschutz­branche kommt bei ihren Berechnungen auf Mehrbelastungen von 20 % - 40 %.

Besonders soll durch das neue Kostenrecht der außergerichtliche Bereich gefördert werden hier werden auch bisher ohnehin schon die meisten Streitig­keiten erledigt, schließlich sind unsere Gerichte (aus Personal­gründen) kaum noch in der Lage, ihren Aufgaben termingerecht nachzukommen. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch eine Entlastung seiner Institutionen! Wir müssen daher teilweise von Kosten­steigerungen bis zu 70 % bei wichtigen außergerichtlichen Bereichen wie dem Arbeitsrecht und dem Wohnrecht ausgehen.

Diese immensen Zusatzkosten werden sich zwangsläufig auf die gesamte Rechtsschutz­branche auswirken:
  • "Positiv" (in Anführungs­zeichen)
    Für den einzelnen Haushalt ist es ab 1.7.2004 noch teurer, sein Recht durchzusetzen. Viele Familien werden sich diese Kosten aus eigener Kraft einfach nicht mehr leisten können. Diese Familien haben somit nur noch die Wahl, ihnen zustehendes Recht "aufzugeben" und damit u.U. den Lebens­standard zu gefährden - oder eine Rechtsschutz­versicherung abzuschließen. arrow_forward Angebot Rechtsschutz
  • Negativ
    1. Die Beiträge für neue Verträge werden bei allen Rechtsschutz-Versicherern den neuen Belastungen Rechnung tragen (müssen). Ob allerdings die erforderlichen Mehreinnahmen - wir reden von 20 % - 40 % Kosten­steigerungen - nur durch Prämiener­höhungen oder aber auch durch Produkt­lösungen, z.B. differenzierte Selbstbe­teiligungs­regelungen in besonders teuren Bereichen, kompensiert werden können, muss sich erst noch zeigen.
    2. auch bei den bereits abgeschlos­senen Verträgen wird es zu deutlichen Prämien­steigerungen im Zuge der Beitrags­anpassung (mit Auswirkungen "nach oben") kommen. Da die Beitrags­anpassung aber nur zeitversetzt wirkt (Ausgleich der Mehrkosten frühestens in der Beitrags­anpassung 2007 bis 2008 gegeben), wird dies einige Versicherer hart treffen.
Konkrete Zahlen verdeutlichen oft mehr als alle Worte den Ernst einer Situation.
Wir haben daher für Sie im Folgenden nicht nur die wesentlichsten Änderungen durch die neuen Gesetze zusammengefasst, sondern auch anhand von Beispielen die Tragweite des neuen Kostenrechts erläutert (arrow_forward Angebot Rechtsschutz).

Die gesetzlichen Änderungen führen aber nicht nur zu höheren Belastungen der "Rechtssuchenden" bzw. der Rechtsschutzversicherer, sondern schaffen auch neue Tatbestände. Zum Beispiel müssen künftig durch das ebenfalls neue Gerichts­kostengesetz in jeder angerufenen Instanz die Gerichtskosten sofort von der Partei vorgestreckt werden, die das Gericht "anruft" (bisher nur in der ersten Instanz).

Hat die klagende Partei nach Verlust der ersten Instanz u.U. kein Geld (mehr) - und auch keine Rechtsschutz­versicherung - scheidet die Rechts­verfolgung allein dadurch schon aus. Würdigt man alle Fakten, könnte man fast annehmen, dass der Gesetzgeber die Mehrbe­lastungen für die deutschen Rechtsschutz­versicherer durch "seine Maßnahmen" in der Vergangenheit durch neue Vertriebs­anreize in der Zukunft ausgleichen möchte.

Die wesentlichsten Auswirkungen des Kostenrechts­modernisierungs­gesetzes (KostRMoG) nach den zu erwartenden Mehrbe­lastungen und den Auswirkungen dargestellt:

I. "Kostenseite"
  1. Die Vergütungen für Rechtsanwälte steigen massiv (20 % - 40 %) durch die Abschaffung der seit Jahrzehnten bewährten BRAGO und Einführung des neuen Rechts­anwaltsver­gütungs­gesetzes (RVG). Verschärft wird die Situation für Endver­braucher zusätzlich durch die "Spannweiten", die die neuen gesetz­lichen Abrechnungs­möglichkeiten einräumen. Der Rechtsanwalt kann - je nach von ihm beurteilter Sachlage - entscheiden, ob er z.B. einen halben Gebühren­satz oder einen zweiein­halbfachen Gebühren­satz berechnet. Konkret geht es beispiels­weise darum, ob sein Honorar 500 € oder 2.500 € beträgt. Hier bleibt viel Raum für Diskus­sionen über die Höhe des "richtigen" Honorars, die wir als Rechtsschutz­versicherer im Sinne unserer Kunden bei Bedarf gerne führen werden.
  2. Die Vergütung für
    • Zeugen,
    • Sachverständige und
    • Dolmetscher,
    die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinander­setzungen vor Gerichten zum Einsatz kommen, werden ebenfalls nach oben angepaßt.
  3. Selbstredend kommt es auch bei den Gerichtskosten zu deutlichen Steigerungen.
II. Auswirkungen
  1. Das Prozeß­kosten­risiko (durch zwei Instanzen) ist dann teilweise höher als der gesamte Streitwert!
  2. Der Schwerpunkt der Gebühren­erhöhungen liegt im für Endverbraucher wichtigen außerge­richtlichen Bereich - viele Auseinander­setzungen wurden und werden bereits in diesem Stadium, also ohne Hinzu­ziehung der Gerichte, erledigt.
  3. Gerichtskosten müssen künftig auch in der zweiten und dritten Instanz pauschal vorgestreckt werden (bisher nur in erster Instanz) - dann wird der Rechtsweg in die nächste Instanz überhaupt erst möglich.
  4. Voraussichtlich ab 01.01.2005 werden auch vor Sozial­gerichten pauschale Gerichts­gebühren eingeführt.
Hier folgt eine Tabelle der Verfahren, vergleichs­weise dargestellt, die unsere Kunden bereits des öfteren bei Ihren Rechtsschutz-Versicherungen gemeldet haben:
Nr.ArtBRAGO - bisher -RVG - ab 01.07.2004 -Steigerung
1.Verkehrs­ordnungs­widrigkeit
"schnelles Fahren" Bußgeld 50,00 € Vertretung nur vor der Verwaltungs­behörde177,00 €220,00 €+ 24 %
2.wie 1. aber Vertretung auch vor dem Amtsgericht (2 Termine)722,00 €785,00 €+ 9 %
3.Vertragsstreit
Autokauf, mehrfache Mangelrüge, außergerichtliche Erledigung = Vergleich Streitwert: 2.500 €2.401,00 €2.744,00 €+ 14 %
4.Arbeits­rechtliche Streitigkeit
Kündigung, außer­ordentliche Vertretung und Kündigungs­schutz­klage mit gerichtlichem Vergleich im Gütetermin, Streitwert: 10.000 €1.458,00 €2.065,50 €+ 42 %
5.Mietrechts­streit, Streit über Schadens­ersatz­ansprüche nach Mietbe­endigung, außerge­richtliche und gerichtliche Interessen­wahrnehmung, Vergleich, Streitwert: 3.000 €
- ohne Beweis­aufnahme567,00 €803,25 €+ 42 %
- mit Beweis­aufnahme756,00 €803,25 €+ 6 %
6.Verwaltung­sgerichtliche Klage z.B. Nichtzu­lassung zum Abitur490,00 €621,00 €+ 25 %
Vergleichs­summen6.571,00 €8.042,00 €+ 22 %

arrow_forward Angebotsanforderung Rechtsschutz arrow_forward Tarifberechung RECHTSSCHUTZ- zum direkten Berechnen von Angeboten bis hin zum Vertragsabschluss