2004: Rechtsschutz - Erhöhung der Anwaltsgebührenordnung (30.01.2004)
Bis zu 70% höhere Kosten! In den letzten fünf Jahren war die Rechtsschutzbranche in Deutschland durch eine Flut von Arbeitsrechtsschutzfällen
als Folge mangelnder Konjunktur und damit verbundenem umfangreichen Arbeitsplatzabbau bis an die Grenzen belastet.
Die daraus resultierenden wiederholten Beitragsanpassungen zeigen dies deutlich auf. Obwohl die Arbeitsmarktlage weiter äußerst angespannt ist (und bedingt durch die EU-Erweiterung zusätzlich belastet wird), somit die Arbeitsrechtsschutzfälle leider auch im Jahr 2004 nicht abnehmen, werden nunmehr die Rechtsschutzversicherer durch das ab 01.07.2004 geltende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG), das die seit Jahren bekannte Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) durch das neue
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ablöst, zusätzlich durch die Gesetzgeber belastet.
Die Justizministerin, Frau Zypries, geht in ihren Verlautbarungen davon aus, dass die Anwaltskosten im Durchschnitt "moderat" um 14 % steigen werden. Diese Anhebung wäre auch "gerecht" und "erforderlich", da die Gebühren für Anwälte schließlich in den letzten Jahren nicht angehoben wurden (Zitat Ende). Dass die Anwälte "automatisch" durch die steigenden Streitwerte einen "Einkommenszuwachs" durch entsprechend höhere Gebühren verzeichnet haben, wird hierbei offensichtlich nicht berücksichtigt. Ein Umstand, der auch Vertreter der Anwaltskammern überrascht hat. Vergleichsrechnungen des GDV anhand von 25.000 konkreten Beispielen zeigen auf jeden Fall deutlich, dass dieser wohl theoretische Durchschnittswert "14 %" in der Praxis weit übertroffen wird.
Die Rechtsschutzbranche kommt bei ihren Berechnungen auf Mehrbelastungen von 20 % - 40 %.
Besonders soll durch das neue Kostenrecht der außergerichtliche Bereich gefördert werden hier werden auch bisher ohnehin schon die meisten Streitigkeiten erledigt, schließlich sind unsere Gerichte (aus Personalgründen) kaum noch in der Lage, ihren Aufgaben termingerecht nachzukommen. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch eine Entlastung seiner Institutionen!
Wir müssen daher teilweise von Kostensteigerungen bis zu 70 % bei wichtigen außergerichtlichen Bereichen wie dem Arbeitsrecht und dem Wohnrecht ausgehen.
Diese immensen Zusatzkosten werden sich zwangsläufig auf die gesamte Rechtsschutzbranche auswirken:
- "Positiv" (in Anführungszeichen)
Für den einzelnen Haushalt ist es ab 1.7.2004 noch teurer, sein Recht durchzusetzen. Viele Familien werden sich diese Kosten aus eigener Kraft einfach nicht mehr leisten können. Diese Familien haben somit nur noch die Wahl, ihnen zustehendes Recht "aufzugeben" und damit u.U. den Lebensstandard zu gefährden - oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. arrow_forward Angebot Rechtsschutz
- Negativ
- Die Beiträge für neue Verträge werden bei allen Rechtsschutz-Versicherern den neuen Belastungen Rechnung tragen (müssen). Ob allerdings die erforderlichen Mehreinnahmen - wir reden von 20 % - 40 % Kostensteigerungen - nur durch Prämienerhöhungen oder aber auch durch Produktlösungen, z.B. differenzierte Selbstbeteiligungsregelungen in besonders teuren Bereichen, kompensiert werden können, muss sich erst noch zeigen.
- auch bei den bereits abgeschlossenen Verträgen wird es zu deutlichen Prämiensteigerungen im Zuge der Beitragsanpassung (mit Auswirkungen "nach oben") kommen. Da die Beitragsanpassung aber nur zeitversetzt wirkt (Ausgleich der Mehrkosten frühestens in der Beitragsanpassung 2007 bis 2008 gegeben), wird dies einige Versicherer hart treffen.
Konkrete Zahlen verdeutlichen oft mehr als alle Worte den Ernst einer Situation.
Wir haben daher für Sie im Folgenden nicht nur die wesentlichsten Änderungen durch die neuen Gesetze zusammengefasst, sondern auch anhand von Beispielen die Tragweite des neuen Kostenrechts erläutert (
arrow_forward Angebot Rechtsschutz).
Die gesetzlichen Änderungen führen aber nicht nur zu höheren Belastungen der "Rechtssuchenden" bzw. der Rechtsschutzversicherer, sondern schaffen auch neue Tatbestände. Zum Beispiel müssen künftig durch das ebenfalls neue Gerichtskostengesetz in jeder angerufenen Instanz die Gerichtskosten sofort von der Partei vorgestreckt werden, die das Gericht "anruft" (bisher nur in der ersten Instanz).
Hat die klagende Partei nach Verlust der ersten Instanz u.U. kein Geld (mehr) - und auch keine Rechtsschutzversicherung - scheidet die Rechtsverfolgung allein dadurch schon aus. Würdigt man alle Fakten, könnte man fast annehmen, dass der Gesetzgeber die Mehrbelastungen für die deutschen Rechtsschutzversicherer durch "seine Maßnahmen" in der Vergangenheit durch neue Vertriebsanreize in der Zukunft ausgleichen möchte.
Die wesentlichsten Auswirkungen des
Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) nach den zu erwartenden Mehrbelastungen und den Auswirkungen dargestellt:
I. "Kostenseite"
- Die Vergütungen für Rechtsanwälte steigen massiv (20 % - 40 %) durch die Abschaffung der seit Jahrzehnten bewährten BRAGO und Einführung des neuen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Verschärft wird die Situation für Endverbraucher zusätzlich durch die "Spannweiten", die die neuen gesetzlichen Abrechnungsmöglichkeiten einräumen. Der Rechtsanwalt kann - je nach von ihm beurteilter Sachlage - entscheiden, ob er z.B. einen halben Gebührensatz oder einen zweieinhalbfachen Gebührensatz berechnet. Konkret geht es beispielsweise darum, ob sein Honorar 500 € oder 2.500 € beträgt. Hier bleibt viel Raum für Diskussionen über die Höhe des "richtigen" Honorars, die wir als Rechtsschutzversicherer im Sinne unserer Kunden bei Bedarf gerne führen werden.
- Die Vergütung für
die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten zum Einsatz kommen, werden ebenfalls nach oben angepaßt.
- Selbstredend kommt es auch bei den Gerichtskosten zu deutlichen Steigerungen.
II. Auswirkungen
- Das Prozeßkostenrisiko (durch zwei Instanzen) ist dann teilweise höher als der gesamte Streitwert!
- Der Schwerpunkt der Gebührenerhöhungen liegt im für Endverbraucher wichtigen außergerichtlichen Bereich - viele Auseinandersetzungen wurden und werden bereits in diesem Stadium, also ohne Hinzuziehung der Gerichte, erledigt.
- Gerichtskosten müssen künftig auch in der zweiten und dritten Instanz pauschal vorgestreckt werden (bisher nur in erster Instanz) - dann wird der Rechtsweg in die nächste Instanz überhaupt erst möglich.
- Voraussichtlich ab 01.01.2005 werden auch vor Sozialgerichten pauschale Gerichtsgebühren eingeführt.
Hier folgt eine Tabelle der Verfahren, vergleichsweise dargestellt, die unsere Kunden bereits des öfteren bei Ihren Rechtsschutz-Versicherungen gemeldet haben:
Nr. | Art | BRAGO - bisher - | RVG - ab 01.07.2004 - | Steigerung
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1. | Verkehrsordnungswidrigkeit | | |
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| "schnelles Fahren" Bußgeld 50,00 € Vertretung nur vor der Verwaltungsbehörde | 177,00 € | 220,00 € | + 24 %
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2. | wie 1. aber Vertretung auch vor dem Amtsgericht (2 Termine) | 722,00 € | 785,00 € | + 9 %
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3. | Vertragsstreit | | |
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| Autokauf, mehrfache Mangelrüge, außergerichtliche Erledigung = Vergleich Streitwert: 2.500 € | 2.401,00 € | 2.744,00 € | + 14 %
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4. | Arbeitsrechtliche Streitigkeit | | |
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| Kündigung, außerordentliche Vertretung und Kündigungsschutzklage mit gerichtlichem Vergleich im Gütetermin, Streitwert: 10.000 € | 1.458,00 € | 2.065,50 € | + 42 %
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5. | Mietrechtsstreit, Streit über Schadensersatzansprüche nach Mietbeendigung, außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung, Vergleich, Streitwert: 3.000 € | | |
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| - ohne Beweisaufnahme | 567,00 € | 803,25 € | + 42 %
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| - mit Beweisaufnahme | 756,00 € | 803,25 € | + 6 %
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6. | Verwaltungsgerichtliche Klage z.B. Nichtzulassung zum Abitur | 490,00 € | 621,00 € | + 25 %
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| Vergleichssummen | 6.571,00 € | 8.042,00 € | + 22 %
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