2005: Neueinteilung der Altersvorsorge (01.01.2005) - ab sofort müssen Sie bei Ihrer Zukunftsplanung umdenken!
Altes Recht: (Noch vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge)
Grundsätzliches: Alle Verträge, die noch bis Ende 2004 geschlossen wurden und deren Beginn nicht nach dem 01.03.2005 liegt, genießen Bestandsschutz. Bei diesen Verträgen bleibt also alles beim Alten. Kapitalauszahlungen aus Verträgen nach altem Recht sind demnach weiterhin steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft/lief und 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. (siehe Beispiel 1 weiter unten)
Aber Achtung: Wird ein Vertrag, der vor 2005 geschlossen wurde gekündigt, ist ein Neuabschluss zu den alten Bedingungen nicht mehr möglich!
Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ändert sich, wenn Sie sich das Kapital auszahlen lassen, nichts. Entscheiden Sie sich aber für eine laufende Rentenzahlung, müssen Sie ab sofort weniger Steuern auf diese zahlen und haben somit effektiv mehr Geld im Portemonnaie. (siehe Beispiel 2 weiter unten). Auch bei Direktversicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden gilt der Bestandsschutz. Bei der Pauschalbesteuerung von 20 % bleibt die Kapitalauszahlung auch hier steuerfrei!
Neues Recht: Was ändert sich nun 2005?
Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes hat der Gesetzgeber ein
Drei-Schichten-Modell eingeführt.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen weiter ab und reichen bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu wahren! Deshalb hat die Regierung für den Bürger Anreize geschaffen, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Die drei Schichten werden steuerlich unterschiedlich gefördert und bieten jedem die Möglichkeit individuell fürs Alter vorzusorgen.
Wer sich jetzt um seine Altersvorsorge nicht selbst kümmert ist im Alter der Dumme, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung weiter nach unten gefahren wurden!
Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen System zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Aufbau der drei Schichten:
- 3. Andere private Vorsorge (d.h. die bekannten Formen der Lebens- und Rentenversicherungen)
1. Die Basisvorsorge:
Zum Bereich der Basisvorsorge zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen und auch den berufsständischen Versorgungswerken. Außerdem noch die Beiträge zu einer neuen steuerlich geförderten Rentenversicherung (bekannt als
Rürup-Rente). Diese muss folgende Kriterien erfüllen:
- Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Rente (=Leibrente)
- Auszahlung frühestens ab 60. Lebensjahr möglich
- und die Rürup-Rente darf nicht: beleihbar, veräußerbar, vererblich, übertragbar, oder in einem Betrag auszahlbar (keine Kapitalauszahlung!), sein.
2. Die Zusatzvorsorge
Hierzu zählt die bereits bekannte "Riester-Rente" und die betriebliche Altersvorsorge, bei der sich ab 2005 vor allem im Bereich der Direktversicherungen Neuerungen ergeben.
3. Andere private Vorsorge
Unter andere private Vorsorge fallen jetzt die bisher bekannten Formen der Kapitallebensversicherung, sowie die private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Achtung: Die Kapitalauszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Abschluss nach dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei! (siehe Beispiel 1)
Besteuert wird 50% der Differenz (Auszahlung minus die eingezahlten Beiträge) mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz im Auszahlungszeitpunkt, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgte. Falls dies nicht zutrifft, wird die volle Differenz besteuert.
Beispiel 1: Lebensversicherung vor und nach dem 01.01.2005:
Angenommener Einkommenssteuersatz im Alter von 65 Jahren: | 30 %
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Ablaufleistung: | 100.000 €
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eingezahlte Beiträge: | -65.000 €
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Differenz (Überschüsse): | =35.000 €
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1. Altes Recht: (Abschluss vor 2005)
Laufzeit war mindestens 12 Jahre und es wurden mindestens 5 Einzahlungen getätigt |
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Auszahlungsbetrag: | 100.000 €
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Besteuerung: | -0 €
|
Sie erhalten: | 100.000 €
|
2. Neues Recht: (Abschluss nach dem 01.01.2005)
Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und Laufzeit war mindestens 12 Jahre |
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Auszahlungsbetrag: | 100.000 €
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eingezahlte Beiträge: | -65.000 €
|
Differenz = | 35.000 €
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1/2 der Differenz = | 17.500 €
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angenommener Steuersatz mit 65: | x 30 %
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Besteuerung (Abzug): | -5.250 €
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Sie erhalten: | 94.750 €
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⇒ Sie haben in diesem Beispiel 5,3 % weniger zur Verfügung als nach dem alten Recht!
Beispiel 2: Rentenversicherung vor und nach dem 01.01.2005:
Rentenbeginn im Alter: | 65
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Private Rente pro Jahr: | 12.000 €
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persönlicher Einkommenssteuersatz: | 30 %
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Ertragsanteile: | Altes Recht: 27 %
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| Neues Recht: 18 %
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Steuern bis 2005: | Ertragsanteil 27 %: |
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Ertragsanteilberechnung: | 27 % von 12.000 € = | 3.240 €
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Einkommensteuer p.a.: | 30 % von 3.240 € = | 972 € Steuern
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Steuern ab 2005: | Ertragsanteil 18 %: |
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Ertragsanteilberechnung: | 18 % von 12.000 € = | 2.160 €
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Einkommensteuer p.a.: | 30 % von 2.160 € = | 648 € Steuern
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Sie erhalten somit in diesem Beispiel ab 2005 mehr Rente: 324 € bzw. weniger Steuern
⇒ Alle Rentenverträge, egal ob neu oder alt bringen jetzt eine zusätzliche Rente pro Jahr!! (hier: 324 €)
(Alle Tabellen ohne Gewähr)