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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv 2005 Neueinteilung der Altersvorsorge 

2005: Neueinteilung der Altersvorsorge (01.01.2005) - ab sofort müssen Sie bei Ihrer Zukunfts­planung umdenken!


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Altes Recht: (Noch vor dem 01.01.2005 abgeschlos­sene Verträge)
Grund­sätzliches: Alle Verträge, die noch bis Ende 2004 geschlossen wurden und deren Beginn nicht nach dem 01.03.2005 liegt, genießen Bestands­schutz. Bei diesen Verträgen bleibt also alles beim Alten. Kapitalaus­zahlungen aus Verträgen nach altem Recht sind demnach weiterhin steuerfrei. Voraus­setzung ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft/lief und 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. (siehe Beispiel 1 weiter unten)
Aber Achtung: Wird ein Vertrag, der vor 2005 geschlossen wurde gekündigt, ist ein Neuabschluss zu den alten Bedingungen nicht mehr möglich!
Bei Rentenver­sicherungen mit Kapital­wahlrecht ändert sich, wenn Sie sich das Kapital auszahlen lassen, nichts. Entscheiden Sie sich aber für eine laufende Renten­zahlung, müssen Sie ab sofort weniger Steuern auf diese zahlen und haben somit effektiv mehr Geld im Portemonnaie. (siehe Beispiel 2 weiter unten). Auch bei Direktver­sicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Alters­versorgung vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden gilt der Bestands­schutz. Bei der Pauschalbe­steuerung von 20 % bleibt die Kapital­auszahlung auch hier steuerfrei!

Neues Recht: Was ändert sich nun 2005?
Im Zuge des Alters­einkünfte­gesetzes hat der Gesetzgeber ein Drei-Schichten-Modell eingeführt. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver­sicherung nehmen weiter ab und reichen bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu wahren! Deshalb hat die Regierung für den Bürger Anreize geschaffen, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Die drei Schichten werden steuerlich unter­schiedlich gefördert und bieten jedem die Möglich­keit individuell fürs Alter vorzusorgen.

Wer sich jetzt um seine Altersvorsorge nicht selbst kümmert ist im Alter der Dumme, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenver­sicherung weiter nach unten gefahren wurden!

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen System zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.

Aufbau der drei Schichten:
  • 1. Basisvorsorge
  • 2. Zusatzvorsorge
  • 3. Andere private Vorsorge (d.h. die bekannten Formen der Lebens- und Rentenver­sicherungen)

1. Die Basisvorsorge:
Zum Bereich der Basisvorsorge zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenver­sicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen und auch den berufs­ständischen Versorgungs­werken. Außerdem noch die Beiträge zu einer neuen steuerlich geförderten Rentenver­sicherung (bekannt als Rürup-Rente). Diese muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Zahlung einer monatlichen, lebens­langen Rente (=Leibrente)
  • Auszahlung frühestens ab 60. Lebensjahr möglich
  • und die Rürup-Rente darf nicht: beleihbar, veräußerbar, vererblich, übertragbar, oder in einem Betrag auszahlbar (keine Kapital­auszahlung!), sein.

2. Die Zusatz­vorsorge
Hierzu zählt die bereits bekannte "Riester-Rente" und die betriebliche Alters­vorsorge, bei der sich ab 2005 vor allem im Bereich der Direktver­sicherungen Neuerungen ergeben.

3. Andere private Vorsorge
Unter andere private Vorsorge fallen jetzt die bisher bekannten Formen der Kapital­lebensver­sicherung, sowie die private Rentenver­sicherung mit Kapital­wahlrecht.

Achtung: Die Kapitalaus­zahlungen aus Lebens- und Rentenver­sicherungen sind bei Abschluss nach dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei! (siehe Beispiel 1)
Besteuert wird 50% der Differenz (Auszahlung minus die eingezahlten Beiträge) mit dem persönlichen Einkommens­steuersatz im Auszahlungs­zeitpunkt, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebens­jahr erfolgte. Falls dies nicht zutrifft, wird die volle Differenz besteuert.

Beispiel 1: Lebensver­sicherung vor und nach dem 01.01.2005:

Ange­nommener Einkommens­steuersatz im Alter von 65 Jahren:30 %
Ablaufleistung:100.000 €
eingezahlte Beiträge:-65.000 €
Differenz (Überschüsse):=35.000 €

1. Altes Recht: (Abschluss vor 2005)
Laufzeit war mindestens 12 Jahre und es wurden mindestens 5 Einzahlungen getätigt
Auszahlungs­betrag:100.000 €
Besteuerung:-0 €
Sie erhalten:100.000 €

2. Neues Recht: (Abschluss nach dem 01.01.2005)
Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und Laufzeit war mindestens 12 Jahre
Auszahlungs­betrag:100.000 €
eingezahlte Beiträge:-65.000 €
Differenz =35.000 €
1/2 der Differenz = 17.500 €
angenommener Steuersatz mit 65: x 30 %
Besteuerung (Abzug):-5.250 €
Sie erhalten:94.750 €
⇒ Sie haben in diesem Beispiel 5,3 % weniger zur Verfügung als nach dem alten Recht!

Beispiel 2: Rentenver­sicherung vor und nach dem 01.01.2005:
Rentenbeginn im Alter:65
Private Rente pro Jahr:12.000 €
persönlicher Einkommens­steuersatz:30 %
Ertragsanteile: Altes Recht: 27 %
Neues Recht: 18 %
Steuern bis 2005: Ertragsanteil 27 %:
Ertragsanteil­berechnung: 27 % von 12.000 € = 3.240 €
Einkommensteuer p.a.:30 % von 3.240 € = 972 € Steuern
Steuern ab 2005: Ertragsanteil 18 %:
Ertragsanteil­berechnung: 18 % von 12.000 € = 2.160 €
Einkommensteuer p.a.: 30 % von 2.160 € = 648 € Steuern
Sie erhalten somit in diesem Beispiel ab 2005 mehr Rente: 324 € bzw. weniger Steuern

⇒ Alle Rentenverträge, egal ob neu oder alt bringen jetzt eine zusätzliche Rente pro Jahr!! (hier: 324 €)

(Alle Tabellen ohne Gewähr)

Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird. Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.