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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv 2005 Vorsorgemöglichkeiten ab 2005 

Überblick über die Vorsorge­möglich­keiten ab 2005


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SchichtenProduktesteuerliche Abzugs­fähigkeitSteuern bei der AuszahlungVor-(+) bzw. Nachteile(-)
Schicht 1:gesetzliche Renteab 2005: 60% der Beiträge max. 12.000 €ab 2005: 50% der Rente ist zu versteuern+ Schutz vor Hartz IV und Pfändungen
land­wirt­schaftliche Alters­kassenSchrittweise Erhöhung des Satzes um 2 % pro JahrSchrittweise Erhöhung um 2% bis 2020 = 80 % dann 1% Schritte+ steuerlich geförderte Beiträge
Basis-berufs­ständische Versorgungs­werkeab 2040: 100% der Beiträge max. 20.000 €ab 2040: sind 100% der Rente zu versteuern+ Selbstständige profitieren am ehesten von den Freibeträgen
vor-neue private kapitalgedeckte Leibrente (Rürup-Rente)- nur lebenslange Rente möglich
sorge- keine Absicherung der Kinder
- Auszahlung erst ab Alter 60
Schicht 2:Riester-Rente2% des sozial­versiche­rungs­pflichtigen Einkommens max. 1.050 € sind sonder­ausgaben­abzugs­fähigvoll nachgelagerte Besteuerung+ Schutz vor Hartz IV und Pfändungen
bis zu 30% des Kapitals kann zum Renten­beginn ausgezahlt werden wird aber voll versteuert+ hohe Zulagen bei geringen Einkommen und viel Kindern
Zusatz-- ab 2006 Unisex­tarife (schlechtere Rendite für Männer)
vor-- Begünstigung nur für Ehegatte oder Kinder
sorgebetriebliche Alters­vorsorgemax. 4% der BBG zur gesetzlichen Rentenver­sicherung (BBG 2.496 €) plus 1.800 €voll nachge­lagerte Besteuerung+Schutz vor Hartz IV und Pfändungen
+ Rechts­anspruch auf Entgelt­umwandlung
- Auszahlung erst ab Alter 60
Schicht 3:Kapital­bildende Lebensver­sicherungkein Sonderaus­gabenabzug mehr möglichbei Kapital­auszahlung: Versteuerung Differenz Ablauf­leistung - Beiträge+ Kapital­auszahlung Teilentnahme oder Rente möglich
Ausnahme: Verträge mit Mindest­laufzeit 12 Jahre und Endalter mind. 60 dann nur 50% zu versteuern+ bei Renten­zahlung niedriger Ertrags­anteil
andere+ freie Hand bei der Hinter­bliebenen­absicherung
private- Besteuerung der Aus­zahlung
VorsorgeRentenver­sicherung mit Kapitalwahl­rechtkein Sonder­ausgaben­abzug mehr möglichKapitalwahl siehe oben- kein Schutz vor Pfändungen oder Hartz IV (Freibetrag 200 € pro vollendetem Lebensjahr)
Ertrags­anteil­besteuerung bei Renten (aber gesenkt)- Sonder­ausgaben­abzug nicht mehr möglich

(Tabelle ohne Gewähr)

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvorsorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl