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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv 2008-2005 

2008: Neues Versiche­rungsver­trags­gesetz (VVG) ab dem 1.1.2008 (19.12.2007)


Neben der Umsetzung der Versiche­rungsvermit­tlerricht­linie wurden die Beratungs- und Doku­mentations­pflichten im Versiche­rungsver­trags­gesetz (VVG) aufgenommen. Dies sind die Neuer­ungen:
Anzeigep­flichten: Der Versicherte muss vor Vertrags­beginn nur noch solche Umstände anzeigen, nach denen er im Antrag auch aus­drücklich gefragt wurde.
Wider­rufs­recht: Ein normaler Versiche­rungsver­trag kann nunmehr generell mit einer Frist von 2 Wochen widerrufen werden, im Lebens­versiche­rungs­bereich mit einer Frist von 4 Wochen.
Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips: Handelte ein Versiche­rter in der Vergang­enheit grob fahr­lässig, war der Versiche­rer i.d.R. leistungs­frei. Künftig gilt der Grad seines eigenen Ver­schuldens als Maßstab der Ents­chädigung. Unsere Vermutung: Hier­durch werden die Versiche­rungen jedoch teurer für den Endver­braucher werden.
Wegfall der Klagefrist: Künftig hat jeder Versicherte 3 Jahre Zeit seinen Versicherer zu verklagen.
Neues Antrags­modell: Zukünftig muss der Versicherer mit Antrags­stellung dem Kunden alle vertrags­relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Grund­sätzlich begrüßen wir diese Sache sehr. Aller­dings wird es auch hier zu erheblichen Ver­teuerung der Versicherungs­produkte kommen, da mehr Bürokratie notwendig ist, die letztlich aber der Kunde bezahlen wird. Auch für uns bedeutet dies, dass wir mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen, die uns keiner bezahlt.
Für Lebens­versiche­rungen:
Anspruch auf Über­schussbe­teiligung: Künftig erhalten Sie einen Anspruch auf 50% der stillen Reserven des Versiche­rers. Dies führt zu höheren Erträgen bei den Aus­zahlungen.
Frühstorno: Der Versiche­rer ist nunmehr ver­pflichtet die Abschluss­kosten auf 5 Jahre zu verteilen. Somit ergeben sich höhere Rückkaufs­werte in den ersten 5 Jahren, aller­dings weniger nach 5 Jahren, als bisher.
Wirkung: Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird dann für alle ab diesem Zeitpunkt neu geschlos­senen Verträge gelten. Auf laufende Verträge - solche, die bis zum 31.12.2007 abgeschlos­sen wurden - findet noch bis 31. Dezember 2008 das alte Recht Anwendung. Danach gilt dann auch für diese Verträge das neue Recht. Im Lebens­versiche­rungs­bereich gelten die Regelungen für die Überschuss­beteiligung sofort zum 1.1.2008 für alle Verträge. Hingegen gilt die Neu­regelung für Rückkaufs­werte nur für Neu­verträge, die ab dem 1.1.2008 abgeschlos­sen wurden. Allerdings haben bereits einige Versicherer erklärt, ab dem 1.1.2008 das neue VVG generell für Alt- und Neuverträge freiwillig anzuwenden.

FAZIT: Grundsätzlich hat das neue Versicherungsvertragsgesetz sehr gute Ansätze. Allerdings wird der Papierkrieg sehr zunehmen, da bei Vertragsabschluss dem Kunden alle Unterlagen ausgehändigt werden müssen. Dies ist zum Teil technisch derzeit gar nicht machbar.

2008: KFZ-Versicherung: Elektro­nische Doppel­karte (2.2.2008)


Die elektro­nische Versiche­rungsbe­stätigung - EVB (Doppel­karte) kommt ab 01.03.2008: Ab dem 1.3.2008 wird die elektro­nische Doppel­karte eingeführt. Die Versicherer und die Zulassungs­stellen haben geplant, dass Sie zukünftig von uns keine Doppel­karte mehr in Papierform, erhalten werden. Vielmehr erhalten Sie von uns nur noch eine 7-stellige Nummer, mit der Sie zur Zulassungs­stelle gehen müssen. Dort geben Sie die Nummer an und die Daten für Ihr Fahrzeug sind bereits bei der Zulassungs­stelle hinterlegt (soweit Sie uns diese vorher zukommen haben lassen). Dies ist bislang noch graue Theorie, so soll es aber ab dem 1.3.2008 laufen. In einer Übergangsphase von ca. 6 Monaten werden aber beide Systeme (Doppelkarte - wie bisher in Papierform) und die neue Nummernvergabe, parallel laufen. Problematisch wird es jedoch bei einigen, veralteten Zulassungsstellen sein, die bislang noch nicht einmal eine EDV haben. Diese Zulassungsstellen sollen bis in spätestens 3 Jahren auf EDV umgestellt werden, sodass dann dort das neue Verfahren auch möglich ist. Bis dahin wird dort das alte Doppelkartenverfahren in Papierform angewendet werden.

2007: Direkt­versiche­rungen/Entgelt­umwandlung und Riester (8.8.2007)


Bundes­kabinett beschließt Sozial­versicherungs­freiheit über 2008 hinaus für Entgelt­umwandlungen (Direkt­versiche­rungen)
Das Bundes­kabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieb­lichen Alters­versorgung beschlossen. Mit dem Gesetz­entwurf soll die Sozial­versicherungs­freiheit der Entgelt­umwandlung über das Jahr 2008 hinaus unbe­fristet fortgesetzt werden. Des weiteren kündigte Bundes­arbeits­minister Müntefering ein weiteres Gesetz­gebungs­verfahren an, in dem die zugesagte Anhebung der Zulage im Rahmen der Riester-Förderung auf alle ab 2008 geborenen Kinder von 185,- auf 300,- € geregelt werden soll und alle direkt Förder­berechtigten unter 21 Jahren bei Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Bonus­zahlung in Höhe von 100,- € erhalten sollen.
Bitte beachten Sie, dass dies bisher nur ein Gesetzes­entwurf ist, der den Bundesrat noch nicht passiert hat und somit noch KEIN GESETZ ist.

2007: Pflichtangaben (22.5.2007)


Seit dem 22. Mai 2007 ist die neue Verordnung über die Versicherungs­vermittlung in Kraft getreten. Demnach sind wir allen Kunden und Interes­senten gegenüber ver­pflichtet folgende Angaben zu machen - vgl. auch unser arrow_forward Impressum
Pflicht­angaben nach § 11 der Verordnung über die Versicherungs­vermittlung:
Wir sind als Versiche­rungs­makler tätig.
Wir sind im Vermittler­register unter der Registrier­ungsnummer D-VTWI-E0MV7-03 registriert. Die Erlaubnis­erteilung gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbe­ordnung als Versicherungs­makler wurde uns am 23.07.2007 erteilt. Die Ein­tragung im Vermittler­register kann auf folgender Webseite überprüft werden: arrow_forward www.vermittlerregister.info
Der § 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO schreibt für Versicherungs­vermittler eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit einer Deckungs­summe von mindestens 1.000.000 € je Versicherungs­fall und min­destens 1.500.000 € für alle Versicherungs­fälle eines Jahres vor. Wir über­treffen die gesetz­lichen Vorgaben deutlich: Unsere Berufs­haftpflicht­versicherung hat eine Deckungs­summe von 2.000.000 € pro Versiche­rungsfall und 4.000.000 € für alle Versicherungs­fälle eines Jahres. Wir besitzen ebenso die gesetzlich vorge­schriebene Sachkunde und übertreffen diese bei Weitem. Das Gesetz schreibt vor, Beteil­igungen von Versicherungs­unternehmen von mehr als 10 % an unserer Gesell­schaft und Beteil­igungen unserer Gesell­schaft von mehr als 10 % an Versicherungs­unternehmen offen­zulegen. An unserer Gesell­schaft ist kein Versicherungs­unternehmen beteiligt. Weder unsere Gesell­schaft noch der Inhaber halten irgend­welche Beteili­gungen an Versicherungs­unternehmen. Sollten Sie einmal mit unseren Leistungen oder den Leistungen Ihres Versicherers nicht zufrieden sein, können Sie sich an folgende Schlichtungs­stellen wenden:
Für den Bereich der privaten Krankenver­sicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever­sicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin, Tel. 01802 / 550 444, Fax 030 / 204 589 31, arrow_forward www.pkv-ombudsmann.de
Für alle sonstigen Versicherungssparten:
Versicherungs­ombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 01804 / 224 424, Fax 01804 / 224 425, arrow_forward www.versicherungsombudsmann.de
Zuständige Aufsicht­sbehörde:
Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon: (0228) 207 - 0, Telefax:_(0228) 207 - 7494, Internet: arrow_forward www.bafin.de

2006: BASISRENTE: Wegfall der Günstiger­prüfung Ende 2006 (20.10.2006)


BASISRENTE: Wegfall der Günstiger­prüfung Ende 2006 (20.10.2006)
Nachdem unser Staat gemerkt hat, dass die im Altersein­künftegesetz vorgesehene Günstiger­prüfung nicht praktikabel war, wurde Ende 2006 die Günstiger­prüfung abgeschafft. Das geplante Mehr an Abzugs­möglich­keiten beschert einen zusätzlichen Steuer­vorteil! Sprechen Sie mit uns darüber. arrow_forward Wir beraten Sie gern.

2006: Erhöhung Versicherungs­steuer per 01.01.2007 um 3% (30.9.2006)


Nach den Plänen unserer Regierung wird die gesetzliche Versiche­rungs­steuer per 1.1.2007 um 3% erhöht werden. Somit ergeben sich ab dem 1.1.2007 folgende Steuern:
Ver­siche­rungsartVers.Steuer bis 31.12.2006Versiche­rungs­steuer ab 1.1.2007
Allge­meiner Steuer­satz16,00%19,00%
Unfallver­sicherung mit Beitrags­rück­gewähr3,20%3,80%
Ver­bundene Wohn­gebäude-Versiche­rung (wenn nur Feuer ver­sichert ist)11,00%14,00%
Feuer­versiche­rung11,00%14,00%
Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versiche­rung11,00%14,00%
Ver­bundene Wohnge­bäude-Versicher­ung (wenn Feuer mit min­destens 25% Risiko­anteil mitver­sichert ist)14,75%17,75%
Hausrat­versiche­rung (wenn Feuer mit mindestens 20% Risiko­anteil mitver­sichert ist)15,00%18,00%
Ver­bundene Wohn­gebäude-Versiche­rung (wenn Feuer nicht mitver­sichert ist)16,00%19,00%
Kranken-, Lebens-, Renten­versiche­rungen0,00%0,00%
(I](Tabelle ohne Gewähr)[/I]

2005: Urteil zur Kapital­lebensversi­cherung (26.7.2005)


In einem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes vom 26. Juli 2005, wurden Lebens­versicherungs­kunden gestärkt und Versiche­rer gerügt. Die Ver­sicherer hatten bisher die Trans­parenz der Überschuss­beteiligung nicht korrekt offen gelegt. Fazit dieses Urteiles war, dass die Überschuss­beteiligungen für die Kunden nachvoll­ziehbarer werden müssen. Ebenso muss gewähr­leistet sein, dass eine Beteiligung der Kunden an den sog. stillen Reserven der Versiche­rungs­unter­nehmen (z.B. Kursge­winne bei Aktien und Wert­papieren, Wertzu­wächse bei Immobilien) berücksichtigt werden soll. Anderer­seits in schlechten Zeiten natürlich dann auch an "stillen Verlusten"!

Wir begrüßen diese Entscheidung aus Sicht unserer Lebens­versicherungs­kunden.

Zugegeben, Direkt­versicherer sind manchmal preis­günstiger aber den Verwaltungs­aufwand müssen Sie selbst erledigen. Außerdem sind die Kunden im Schadenfall mit den Formulierungen und Klauseln der Versicherer überfordert. Viele Kunden sind zu uns zurück­gekommen, da Sie den vielen Verwaltungs­aufwand selbst betreiben mussten und im Schadenfall über­fordert waren...
Kommen Sie lieber gleich zu uns, damit es Ihnen nicht so ergeht! Sie ersparen sich viel Ärger und Zeit!

2005: Freiwillige Pflegever­sicherung (01.07.2005)


Bei einem durchschnitt­lichen Eigenanteil von 1.870 € monatlich ergibt sich somit ein Kapitalbedarf von rund 130.000 €, da die Pflegefälle heute im Durchschnitt 5-7 Jahre andauern. In vielen Fällen gehen dabei die gesamten Ersparnisse, das mühsam ersparte Haus oder andere Dinge verloren. Auch die zahlungs­fähigen Kinder werden zur Kasse gebeten.

Die Lösung kann nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge, also eine private Pflege-Zusatz­versicherung sein. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Absicherung für Sie maßge­schneidert ist. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf ⇒ Bitte rufen Sie uns an Tel. 0711/9189390

Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre haus­eigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird. Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.