Brandauer Versicherungsmakler
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2008: Neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab dem 1.1.2008 (19.12.2007)
Neben der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie wurden die Beratungs- und Dokumentationspflichten im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgenommen. Dies sind die Neuerungen:
Anzeigepflichten: Der Versicherte muss vor Vertragsbeginn nur noch solche Umstände anzeigen, nach denen er im Antrag auch ausdrücklich gefragt wurde.
Widerrufsrecht: Ein normaler Versicherungsvertrag kann nunmehr generell mit einer Frist von 2 Wochen widerrufen werden, im Lebensversicherungsbereich mit einer Frist von 4 Wochen.
Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips: Handelte ein Versicherter in der Vergangenheit grob fahrlässig, war der Versicherer i.d.R. leistungsfrei. Künftig gilt der Grad seines eigenen Verschuldens als Maßstab der Entschädigung. Unsere Vermutung: Hierdurch werden die Versicherungen jedoch teurer für den Endverbraucher werden.
Wegfall der Klagefrist: Künftig hat jeder Versicherte 3 Jahre Zeit seinen Versicherer zu verklagen.
Neues Antragsmodell: Zukünftig muss der Versicherer mit Antragsstellung dem Kunden alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Grundsätzlich begrüßen wir diese Sache sehr. Allerdings wird es auch hier zu erheblichen Verteuerung der Versicherungsprodukte kommen, da mehr Bürokratie notwendig ist, die letztlich aber der Kunde bezahlen wird. Auch für uns bedeutet dies, dass wir mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen, die uns keiner bezahlt.
Für Lebensversicherungen:
Anspruch auf Überschussbeteiligung: Künftig erhalten Sie einen Anspruch auf 50% der stillen Reserven des Versicherers. Dies führt zu höheren Erträgen bei den Auszahlungen.
Frühstorno: Der Versicherer ist nunmehr verpflichtet die Abschlusskosten auf 5 Jahre zu verteilen. Somit ergeben sich höhere Rückkaufswerte in den ersten 5 Jahren, allerdings weniger nach 5 Jahren, als bisher.
Wirkung: Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird dann für alle ab diesem Zeitpunkt neu geschlossenen Verträge gelten. Auf laufende Verträge - solche, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden - findet noch bis 31. Dezember 2008 das alte Recht Anwendung. Danach gilt dann auch für diese Verträge das neue Recht. Im Lebensversicherungsbereich gelten die Regelungen für die Überschussbeteiligung sofort zum 1.1.2008 für alle Verträge. Hingegen gilt die Neuregelung für Rückkaufswerte nur für Neuverträge, die ab dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden. Allerdings haben bereits einige Versicherer erklärt, ab dem 1.1.2008 das neue VVG generell für Alt- und Neuverträge freiwillig anzuwenden.
FAZIT: Grundsätzlich hat das neue Versicherungsvertragsgesetz sehr gute Ansätze. Allerdings wird der Papierkrieg sehr zunehmen, da bei Vertragsabschluss dem Kunden alle Unterlagen ausgehändigt werden müssen. Dies ist zum Teil technisch derzeit gar nicht machbar.
2008: KFZ-Versicherung: Elektronische Doppelkarte (2.2.2008)
Die elektronische Versicherungsbestätigung - EVB (Doppelkarte) kommt ab 01.03.2008:
Ab dem 1.3.2008 wird die elektronische Doppelkarte eingeführt. Die Versicherer und die Zulassungsstellen haben geplant, dass Sie zukünftig von uns keine Doppelkarte mehr in Papierform, erhalten werden. Vielmehr erhalten Sie von uns nur noch eine 7-stellige Nummer, mit der Sie zur Zulassungsstelle gehen müssen. Dort geben Sie die Nummer an und die Daten für Ihr Fahrzeug sind bereits bei der Zulassungsstelle hinterlegt (soweit Sie uns diese vorher zukommen haben lassen). Dies ist bislang noch graue Theorie, so soll es aber ab dem 1.3.2008 laufen. In einer Übergangsphase von ca. 6 Monaten werden aber beide Systeme (Doppelkarte - wie bisher in Papierform) und die neue Nummernvergabe, parallel laufen. Problematisch wird es jedoch bei einigen, veralteten Zulassungsstellen sein, die bislang noch nicht einmal eine EDV haben. Diese Zulassungsstellen sollen bis in spätestens 3 Jahren auf EDV umgestellt werden, sodass dann dort das neue Verfahren auch möglich ist. Bis dahin wird dort das alte Doppelkartenverfahren in Papierform angewendet werden.
2007: Direktversicherungen/Entgeltumwandlung und Riester (8.8.2007)
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus für Entgeltumwandlungen (Direktversicherungen)
Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. Des weiteren kündigte Bundesarbeitsminister Müntefering ein weiteres Gesetzgebungsverfahren an, in dem die zugesagte Anhebung der Zulage im Rahmen der Riester-Förderung auf alle ab 2008 geborenen Kinder von 185,- auf 300,- € geregelt werden soll und alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahren bei Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Bonuszahlung in Höhe von 100,- € erhalten sollen.
Bitte beachten Sie, dass dies bisher nur ein Gesetzesentwurf ist, der den Bundesrat noch nicht passiert hat und somit noch KEIN GESETZ ist.
2007: Pflichtangaben (22.5.2007)
Seit dem 22. Mai 2007 ist die neue Verordnung über die Versicherungsvermittlung in Kraft getreten. Demnach sind wir allen Kunden und Interessenten gegenüber verpflichtet folgende Angaben zu machen - vgl. auch unser
arrow_forward Impressum
Pflichtangaben nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung:
Wir sind als Versicherungsmakler tätig.
Wir sind im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer
D-VTWI-E0MV7-03 registriert. Die Erlaubniserteilung gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung als Versicherungsmakler wurde uns am 23.07.2007 erteilt. Die Eintragung im Vermittlerregister kann auf folgender Webseite überprüft werden:
arrow_forward www.vermittlerregister.info
Der § 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO schreibt für Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.500.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres vor. Wir übertreffen die gesetzlichen Vorgaben deutlich: Unsere Berufshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 2.000.000 € pro Versicherungsfall und 4.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Wir besitzen ebenso die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde und übertreffen diese bei Weitem. Das Gesetz schreibt vor, Beteiligungen von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 % an unserer Gesellschaft und Beteiligungen unserer Gesellschaft von mehr als 10 % an Versicherungsunternehmen offenzulegen. An unserer Gesellschaft ist kein Versicherungsunternehmen beteiligt. Weder unsere Gesellschaft noch der Inhaber halten irgendwelche Beteiligungen an Versicherungsunternehmen.
Sollten Sie einmal mit unseren Leistungen oder den Leistungen Ihres Versicherers nicht zufrieden sein, können Sie sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
Für den Bereich der privaten Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin, Tel. 01802 / 550 444, Fax 030 / 204 589 31,
arrow_forward www.pkv-ombudsmann.de
Für alle sonstigen Versicherungssparten:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 01804 / 224 424, Fax 01804 / 224 425,
arrow_forward www.versicherungsombudsmann.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon: (0228) 207 - 0, Telefax:_(0228) 207 - 7494, Internet:
arrow_forward www.bafin.de
2006: BASISRENTE: Wegfall der Günstigerprüfung Ende 2006 (20.10.2006)
BASISRENTE: Wegfall der Günstigerprüfung Ende 2006 (20.10.2006)
Nachdem unser Staat gemerkt hat, dass die im Alterseinkünftegesetz vorgesehene Günstigerprüfung nicht praktikabel war, wurde Ende 2006 die Günstigerprüfung abgeschafft.
Das geplante Mehr an Abzugsmöglichkeiten beschert einen zusätzlichen Steuervorteil! Sprechen Sie mit uns darüber.
arrow_forward Wir beraten Sie gern.
2006: Erhöhung Versicherungssteuer per 01.01.2007 um 3% (30.9.2006)
Nach den Plänen unserer Regierung wird die gesetzliche Versicherungssteuer per
1.1.2007 um 3% erhöht werden. Somit ergeben sich ab dem 1.1.2007 folgende Steuern:
Versicherungsart | Vers.Steuer bis 31.12.2006 | Versicherungssteuer ab 1.1.2007 |
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Allgemeiner Steuersatz | 16,00% | 19,00%
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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr | 3,20% | 3,80%
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Verbundene Wohngebäude-Versicherung (wenn nur Feuer versichert ist) | 11,00% | 14,00%
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Feuerversicherung | 11,00% | 14,00%
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Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung | 11,00% | 14,00%
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Verbundene Wohngebäude-Versicherung (wenn Feuer mit mindestens 25% Risikoanteil mitversichert ist) | 14,75% | 17,75%
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Hausratversicherung (wenn Feuer mit mindestens 20% Risikoanteil mitversichert ist) | 15,00% | 18,00%
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Verbundene Wohngebäude-Versicherung (wenn Feuer nicht mitversichert ist) | 16,00% | 19,00%
|
Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen | 0,00% | 0,00%
|
(I](Tabelle ohne Gewähr)[/I]
2005: Urteil zur Kapitallebensversicherung (26.7.2005)
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Juli 2005, wurden Lebensversicherungskunden gestärkt und Versicherer gerügt. Die Versicherer hatten bisher die Transparenz der Überschussbeteiligung nicht korrekt offen gelegt. Fazit dieses Urteiles war, dass die Überschussbeteiligungen für die Kunden nachvollziehbarer werden müssen. Ebenso muss gewährleistet sein, dass eine Beteiligung der Kunden an den sog. stillen Reserven der Versicherungsunternehmen (z.B. Kursgewinne bei Aktien und Wertpapieren, Wertzuwächse bei Immobilien) berücksichtigt werden soll. Andererseits in schlechten Zeiten natürlich dann auch an "stillen Verlusten"!
Wir begrüßen diese Entscheidung aus Sicht unserer Lebensversicherungskunden.
Zugegeben, Direktversicherer sind manchmal preisgünstiger aber den Verwaltungsaufwand müssen Sie selbst erledigen. Außerdem sind die Kunden im Schadenfall mit den Formulierungen und Klauseln der Versicherer überfordert. Viele Kunden sind zu uns zurückgekommen, da Sie den vielen Verwaltungsaufwand selbst betreiben mussten und im Schadenfall überfordert waren...
Kommen Sie lieber gleich zu uns, damit es Ihnen nicht so ergeht! Sie ersparen sich viel Ärger und Zeit!
2005: Freiwillige Pflegeversicherung (01.07.2005)
Bei einem durchschnittlichen Eigenanteil von 1.870 € monatlich ergibt sich somit ein Kapitalbedarf von rund 130.000 €, da die Pflegefälle heute im Durchschnitt 5-7 Jahre andauern. In vielen Fällen gehen dabei die gesamten Ersparnisse, das mühsam ersparte Haus oder andere Dinge verloren. Auch die zahlungsfähigen Kinder werden zur Kasse gebeten.
Die Lösung kann nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge, also eine private Pflege-Zusatzversicherung sein. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Absicherung für Sie maßgeschneidert ist.
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Tel. 0711/9189390