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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv heute-2014 

2019: Arbeitgeber in der Pflicht (1.1.2019)


Seit dem 1.1.2019 ist Beteiligung des Arbeitgebers an der Betriebsrente des Mitarbeiters zur Pflicht geworden. Gemäß dem vor gut einem Jahr geänderten Betriebs­rentenstärkungs­gesetz (BRSG) und dem Betriebs­renten­gesetz, muss der Arbeitgeber bei allen neu abgeschlos­senen Entgelt­umwandlungen, als Ausgleich für eingesparten Sozialver­sicherungs­abgaben, nun einen Zuschuss von 15% beisteuern. Leider ist dies bei den meisten Arbeitgebern noch nicht bekannt.

2018: Erhöhung der Riester­zulagen (1.1.2018)


Die vollen Riester­zulagen gibt es, wenn man 4% des Bruttoeinkommens aufwendet. Maximal muss jedoch 2.100 EUR im Jahr aufgewendet werden.
Grundzulage ab 1.1.2018: 175 EUR (bisher 154 EUR)
Kinderzulagen:
  • Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind: 185 EUR je Kind
  • Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind: 300 EUR je Kind

2017: Reform der gesetzlichen Pflegever­sicherung (1.1.2017)


Von 3 Pflegestufen zu 5 Pflegegraden
Die gesetzliche Pflege­versiche­rung wurde zum 1.1.2017 reformiert. Anstatt bisher 3 Pflegestufen, gibt es jetzt 5 Pflegegrade. Es wurden diverse Leitungen neu aufgenommen, die bisher fehlten. Das Pflegesystem wurde auf ein neues Begutachtungssystem umgestellt.
Damit wurde die Erweiterung des Begriffs der Pflege­bedürftig­keit und somit die Gleich­behandlung von geistigen und körperlichen Ein­schränkungen erreicht.

Warum war dies nötig?
Die Pflege­versicherung hatte bisher (seit Einführung vor 20 Jahren) vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Fokus. Dabei wurde auf die Mobilität des Pflege­bedürftigen abgestellt. Man erkannte jedoch, dass dies nicht ausreichte, z.B. bei Demenz. Zukünftig spielt es keine Rolle mehr, ob geistige oder körperliche Gebrechen zur Pflege­bedürftigkeit führen.

Umwandlung der Pflege­stufen in Pflege­grade ab 2017:
Pflege­stufen (alt): Pflege­grade ab 1.1.2017:
Ohne Demenz: I 2
II 3
III 4
Mit Demenz: 0 2
I 3
II 4
III 5
(Tabelle ohne Gewähr)

FAZIT: Trotz der Verbesserungen haben sich die Gesamt­leistungen jedoch unmerklich erhöht. Es ist deshalb umso wichtiger mit einer privaten, zusätzlichen Pflege­absicherung vorzusorgen. Ganz nach dem Motto: "Kinder haften für die Eltern!" arrow_forward Sprechen Sie uns an

2017: Rückgang Mindest­verzinsung in der Lebens­versicherung (1.1.2017)


Seit dem 1.1.2017 ist der Mindest­zinssatz von 1,25% auf 0,90% gesenkt worden. Durch die Senkung des Mindest­zinssatzes sinken logischer­weise die garantierten Leistungen bei Lebens- und Renten­versicherungen.

Fazit: Trotzdem liegt die Durchschnitt­srendite immer noch zwischen 3% und 4%. Wider vielen Presseberichten ist diese Form der Alters­versorgung nach wie vor lukrativ! Denn: Wo gibt es denn etwas Besseres? Vor allem etwas, bei dem Sie auch noch versichert/abgesichert sind? Mit welchem Produkt können Sie eine lebenslange Rente garantieren? Dies geht halt nur mit einer Renten­versicherung. Denken Sie mal darüber nach.

Gern stehen wir Ihnen zu Beratungs­gesprächen als kompetenter Ansprech­partner zur Verfügung. arrow_forward Machen Sie mit uns einen Termin aus!

2016: Digitale Policen­verwaltung (25.2.2016)


Ja, von wegen...!
Seit einigen Monaten machen diverse Firmen Werbung mit digitalen Policen­verwaltungs­modellen. Mit dem Handy können Sie dann z.B. alle abgeschlossenen Versicherungen einsehen. Technisch kein Problem - auch für uns nicht. Nur macht dies Sinn? Lesen Sie hierzu: arrow_forward Download Artikel aus Zeitschrift Panorama

FAZIT: Wie Sie aus den o.a. Artikel sehen macht es Sinn Fachleute beim Thema Versicherungen einzuschalten, die sich auskennen. Kommen Sie deshalb zu uns! Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

2016: KFZ-Vergleiche mit fehlerhafter Beratung (1.2.2016)


Ein Vergleichstest der Zeitung Ökotest hat ergeben, dass Vergleichsportale in der Kfz-Versicherung ihre Kunden zum Teil fehlerhaft "beraten".... Lesen Sie hierzu: arrow_forward Download Artikel KFZ-Vergleiche mit fehlerhafter Beratung Ebenso kritiseren Verbraucherschützer Vergleichsportale im Internet. So ist die ProSiebenSat1 Media AG - laut Verbraucherzentrale - z.B. an sechs Vergleichsportalen beteiligt, an zwei mehrheitlich direkt, nämlich an der Verivox Holding GmbH und an PREIS24.de. Zur Verivox Holding GmbH gehört widerum BILLIGSTROM.DE, BILLIGERTELEFONIEREN.DE, ENERGIEVERGLEICH.DE, TOPTARIF.DE und VERIVOX.DE.
Es würde oft dem Verbraucher eine Fülle von Angeboten suggeriert, die aber nicht vorhanden ist. Dies geht daraus hervor, dass Vergleichsportale oft zu gleichen Unternehmen gehören.

FAZIT: Wie Sie aus den o.a. Artikel sehen macht es Sinn Fachleute beim Thema Versicherungen einzuschalten, die sich auskennen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

2015: Vorsicht vor sogenannten PKV Tarifoptimierern (7.9.2015)


Seit einigen Jahren gibt es sogenannte "Tarifoptimierer", die im Internet oder per email damit werben bestehende private Krankenver­sicherungstarife der Kunden günstiger zu machen. Geworben wird neben der Beitrags­ersparnis in privaten Krankenver­sicherung (PKV), dass Sie bei Ihrem derzeitigen aktuellen PKV-Unternehmen bleiben können und trotzdem Beiträge bei gleichen und/oder bei besseren Leistungen mit deren Hilfe erhalten können. Allein diese Tatsache müsste eigentlich schon stutzig machen. Wenn dem so wäre, dann würde dies ja jeder machen!

Dabei handelt es sich um Personen oder Unternehmen, die - gegen Bezahlung eines Honorares - bei der Umstellung der privaten Krankenvoll­versicherung (PKV) "helfen". Leider springen zurzeit viele Maklern oder Mehrfach­agenten - ggf. auch Rechtsanwälte oder andere versicherungs­fremde Unternehmen auf diesen Zug auf. Üblicherweise wird ein Dienst­leistungs­vertrag oder eine Honorarver­einbarung (teilweise bis zur 12-fachen der Beitragser­sparnis) geschlossen, der oft auch die zukünftige Betreuung des Vertrages beinhaltet.

Die im Übrigen legale Geschäfts­masche ist eigentlich ganz einfach:
Mit Hilfe einer Vollmacht, die dem bisherigen PKV Unternehmen vorgelegt wird entzieht der Tarif­optimierer dem bisher betreuenden Vermittler die Betreuungs­vollmacht. Beim Versicherer werden dann Umstellungs­angebote eingeholt. Da es seit einigen Jahre BISEX Tarife gibt, die anders kalkuliert sind, als die alten UNISEX Tarife. Kann ein Wechsel von einem UNISEX Tarif in einen BISEX Tarif sinnvoll durchaus sinnvoll sein und auch finanziell zunächst Einsparungen bringen. Da aber die BISEX Tarif erst seit kurzem auf dem Markt sind und da sich darin noch nicht so viele Menschen befinden, wie in den alten UNISEX Tarifen, ist schwer abzuschätzen, wie sich diese Tarife entwickeln werden. Unter Umständen schnellen die Beiträge in 5 Jahre deutlich höher hoch, als in den alten UNISEX Tarifen. Ein Wechsel zurück in BISEX Tarife ist nicht mehr möglich. Das Risiko trägt hier ausschließlich der Kunde!

ABER: Diese Dienstleistung ist jedoch völlig überflüssig! Denn der Gesetzesgeber hat ein KOSTENLOSES Tarifwechsel­recht bei Ihrem privaten Kranken­versicherer ausdrücklich vorgesehen! Gemäß § 204 Versiche­rungsvertrags­gesetz (VVG) haben Kunden ein Recht auf Wechsel in andere Tarife desselben Unternehmens, soweit der Versiche­rungsschutz gleichartig oder weniger ist - ohne Gesundheits­prüfung -, wenn der Versicherungs­schutz höher ist - mit Gesundheits­prüfung - unter Anrechnungen der Altersrück­stellungen etc.

FAZIT: Der Tarif­optimierer ist also rein daran interessiert, dass er so viel wie möglich Beitrags­ersparnis generiert, damit sein Honorar möglichst groß wird. Ihm ist es völlig egal, ob der Kunde durch den Tarifwechsel einen schlechteren Tarif erhält oder demnächst/zukünftig die Beiträge im neuen, umgestellten Tarif explodieren.
Bei einer Beitrags­ersparnis von z.B. monatlich 210 €, wären dann z.B. 10 Monatsersparnisse an Honorar drin. Dies sind 2.100 € an Honorar, die sofort ab Umstellung zahlbar sind! Oft sind diese Vereinbarungen auf eine Umstellung von 2-3 Jahren ausgerichtet, sodass Sie auch in der Zukunft davon profitieren, selbst wenn Sie als Kunde den Vertrag/die Vereinbarung kündigen. Aus diesen Gründen lassen sich die "Tarif­optimierer" mit Ihnen bestätigen, dass die PKV Unternehmen ausschließlich mit dem "Tarif­optimierer" korrespondieren darf. Und das obwohl das WECHELSRECHT VÖLLIG UMSONST IST! Auch wir können Ihnen gern bei der Tarifumstellung - kostenlos - behilflich sein Es gilt aber: Ein Tarifwechsel in der PKV will aber gut überlegt sein! Er geht i.d.R. zu Lasten der Leistung, die meistens schlechter wird!

Gern stehen wir Ihnen zu Beratungsgesprächen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. arrow_forward Machen Sie mit uns einen Termin aus!

Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird. Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.