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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Produkte  Betriebliche Personenversicherungen 

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Allgemeines zur betrieblichen Alters­versorgung


Allgemeines zur betrieblichen Alters­versorgung
Als Arbeitgeber sind Sie mittlerweile per Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitnehmer auf verschiedene Durch­führungswege der betrieblichen Alters­versorgung aufmerksam zu machen. Ebenso müssen Sie es zulassen, wenn ein Arbeitgeber mit dem Wunsche nach einer solchen Versicherung zu Ihnen kommt.

NEU: Verpflichtender Arbeitgeber­zuschuss in der bAV ab 2019:
Wenn der Arbeitgeber Sozialver­sicherungs­beiträge spart, muss er zukünftig den von ihm ersparten Arbeitgeber­anteil an den Sozialver­sicherungs­beiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungs­beitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungs­einrichtung weiter leiten. Dies gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen. Für früher abgeschlossene bzw. bereits bestehende Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen ist der Zuschuss des Arbeitgebers seit dem 1.1.2022 Plicht.

Es gibt verschiedene Wege der betrieblichen Alters­versorgung:
  • Direktver­sicherungen
  • Klassische betriebliche Alters­versorgung über Pensionszusage, Unter­stützungs­kasse (U-Kasse), Riester u.v.m.

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvor­sorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.arrow_forward Download Formular, damit Sie selbst eine Vorauswahl treffen können.

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Betriebliche Alters­versorgung


NEU: Verpflichtender Arbeitgeber­zuschuss in der bAV ab 2019:
Wenn der Arbeitgeber Sozialver­sicherungs­beiträge spart, muss er zukünftig den von ihm ersparten Arbeitgeber­anteil an den Sozialver­sicherungs­beiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungs­einrichtung weiter leiten. Dies gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen. Für früher abgeschlossene bzw. bereits bestehende Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen ist der Zuschuss erst ab 2022 zu zahlen.

Die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Alters­versorgung (bAV) ist durch Steuer- und Sozial­versicherungs­ersparnisse eine sehr attraktive Form zur Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Ihr persönlicher Aufwand ist viel niedriger als der durch die erhaltene Förderung erzielte Gesamtaufwand den Sie in die betriebliche Alters­versorgung investieren.

Wenn Sie dann noch die vermögens­wirksamen Leistungen (VWL) umschichten, profitieren Sie zusätzlich noch mal von Steuer- und Sozial­versicherungs­einparungen.

Ein Beispiel:
Person - Bruttoeinkommen monatlich: 2.500,00 €
Eigenaufwand:50,00 €
Steuerersparnis:54,19 €
Sozial­versicherungs­einsparung:34,29 €
Arbeitgeber VWL umgeschichtet: 26,00 €
Gesamtaufwand für die bAV:164,48 € !!!

Aus einem Liquiditätsverzicht von 50,00 € entstehen so durch die Ausschöpfung der staatlichen Förderung ein Beitrag zur bAV in Höhe von 164,48 €.

Damit Sie die Vorteile dieser Form der betrieblichen Alters­versorgung auch voll ausschöpfen können, helfen wir Ihnen durch unsere Tätigkeit. Dazu gehört auch eine seriöse gute Versicherungsgesellschaft zu finden, die, ohne auf Aktienfonds und spekulative Geldanlagen zu setzten, Ihre bAV gut und sicher verwaltet.

Am besten, Sie nehmen mit uns Kontakt auf, denn wir kümmern uns auch um die Abwicklung in Ihrem Betrieb und um die ganzen Formulare, die nötig sind um diese spezielle Förderung zu beanspruchen. arrow_forward Download BAV-Formular zum Ausfüllen

Haben Sie Vertrauen zu unserem Haus, denn wir sind auch auf diesem etwas komplizierterem Gebiet der betrieblichen Alters­versorgung Ihre Profis. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie Angebote an

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Betriebliche Krankenver­sicherung


Mit einer betrieblichen Krankenver­sicherung kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun.

Der Arbeitgeber verringert dadurch u.U. Krankheitstage und sorgt für mehr Effizienz in seinem Unternehmen. Der Arbeitgeber bindet dadurch seine Mitarbeiter an sein Unternehmen. Der Arbeitnehmer genießt die Vorteile der Krankenver­sicherung und kann somit Lücken bei seiner Krankenver­sicherung schließen.

In der Regel schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Versicherer für seine Arbeitnehmer ab. Die Beiträge zahlt meist der Arbeitgeber. Hier ein paar Beispiele was alles versichert werden kann:
  • 2 Bett-Zimmer und Chefarzt­behandlung
  • Krankentage­geldver­sicherung
  • Sehhilfen
  • Gesundheits­management
  • Zahnzu­satzver­sicherungen
u.v.m.

Damit Sie die Vorteile dieser Form der betrieblichen Krankenver­sicherung auch voll ausschöpfen können, helfen wir Ihnen durch unsere Tätigkeit.

Am besten, Sie nehmen mit uns Kontakt auf, denn wir kümmern uns auch um die Abwicklung in Ihrem Betrieb. Haben Sie Vertrauen zu unserem Haus, denn wir sind auch auf diesem etwas komplizierterem Gebiet der betrieblichen Krankenvers­icherung Ihre Profis. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie Angebote an

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Betriebliche Unfallver­sicherung


Ähnlich wie in der Unfallver­sicherung für Privatpersonen kann der Betrieb für seine Arbeitgeber eine Gruppen­unfallver­sicherung abschließen.

Dies hat den Vorteil, dass jeder einzelne unter dem Strich betrachtet weniger bezahlt. Als Arbeitgeber sind diese Ausgaben wiederum Betriebs­ausgaben.
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