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EU-Vorgabe: Beratungspflicht
Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren.
Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht
Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation.
Dies kann sich eventuell auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.
Als Betriebs- oder Geschäftsinhaber haften Sie für Schäden, die im Rahmen der Betriebstätigkeit durch Ihr Verschulden oder das eines Ihrer Mitarbeiter anderen zugefügt werden. Mit unseren Haftpflichtversicherungen sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab, für die Sie oder Ihr Betrieb verantwortlich gemacht werden. Wir bieten für alle Betriebsarten maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.
Welche Leistungen erhalten Sie von den Versicherungen?
Prüfung, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind.
Leistung im Schadenfall (Schadenersatz) bei berechtigten Ansprüchen und zwar für Personen- oder Sachschäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Durch unsere individuellen Deckungskonzepte ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auf die jeweilige Betriebsart und auf Ihren Betrieb maßgeschneidert zugeschnitten ist.
Folgende Formen gibt es noch:
Produkthaftungsversicherung für Herstellung bzw. Veredelung
Verpackungshaftpflichtversicherung
Gewässerschadenanlagenversicherung
u.v.m.
Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird.
Die Cyberrisiken steigen täglich an. Immer mehr Häcker versuchen durch Erpressung an ihr Geld zu kommen. Beinahe täglich hört man mittlerweile von Cyberangriffen auf alle Branschen der Wirtschaft. Es kann jeden treffen!
Diese Versicherung schützt Sie zwar nicht vor einem Hackerangriff, jedoch sehr wohl von den daraus entstehenden finanziellen Folgen. arrow_forwardNehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und lassen sich beraten.
D & O - Versicherungen
Was ist versichert?
Die D & O Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, dass Sie oder eine andere
versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der im Zusammenhang
mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können
Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern
oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie
bitte auch, dass Geschäftsanteile an der Firma ebenfalls zur persönlichen Haftung führt, so dass z. B. auch Gesellschafter-Geschäftsführer
von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften,
unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach
des Jahresbruttofestbezuges.
Außenhaftung
Unter Außenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegenüber Dritten. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens,
Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben allgemeinen Haftungsregelungen können auch spezialgesetzliche
Haftungsnormen herangezogen werden. Neben dem Manager haftet in der Regel auch das Unternehmen.
Die Bedeutung der Außenhaftung zeigt sich daher meist nur im Insolvenzfall des Unternehmens. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Dritter richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen für die diversen Haftungsgrundlagen. Sie kann im Zeitraum zwischen drei und dreißig Jahre liegen.
Innenhaftung
Bei der Innenhaftung handelt es sich um die Haftung des Entscheiders gegenüber dem eigenen Unternehmen. Mehr als zwei Drittel aller Ansprüche betreffen die Innenhaftung.
Als Unternehmer müssen Sie immer damit rechnen, dass sich in Ihrem Betrieb Schäden ereignen, die erhebliche Belastungen darstellen oder sogar Ihre Existenz gefährden können.
Die gebündelte Geschäftsversicherung ist ein umfassendes Paket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte vor den finanziellen Folgen schützt.
Diese Schadenursachen sind versichert:
Feuer
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
Sturm/Hagel
Elementarschäden (soweit möglich)
Betriebsunterbrechung durch obige Gefahren
Nutzen Sie spezielle Vorteile unserer Deckungskonzepte, z.B.:
Aufräumungskosten mitversichert
Bargeld bis 1000 € auch unverschlossen versichert
Überspannungsschäden durch Blitz bis 10.000 € mitversichert
Heute kann fast kein Unternehmen auf die Unterstützung durch moderne Technik verzichten. Bedienfehler, Kurzschluss o. ä. können Schäden an Ihren wertvollen elektronischen Geräten verursachen und sogar den ganzen Betrieb stilllegen.
Mit der Elektronikversicherung können Sie sich wirksam gegen Schäden absichern.
Was ist versichert?
Versichert sind Anlagen und Geräte der
Informationstechnik: Laptops, Notebooks, Datenverarbeitungsanlagen, Personalcomputer, CAD- und CAM-Geräte, elektrische und elektronische Kassen und Waagen
Kommunikationstechnik: Fernsprechanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Telex-, Teletex- und Telefaxgeräte, Funkfeststationen, Auto- und Mobiltelefone, Handys, mobile Funkgeräte
Bürotechnik: Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektronische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte
Sicherungs- und Meldetechnik: Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen
Konferenz- und Schulungstechnik: Overheadprojektoren, Flatscreen, Beamer
Versichert sind unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen oder Zerstörungen, bzw. Abhandenkommen der versicherten Anlagen oder Geräte, z. B. durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
Brand, Blitzschlag, Explosion
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Schützen Sie Ihre Maschinen oder Anlagen gegen alle möglichen Gefahren. Mit der Maschinenversicherung können Sie sich wirksam gegen Schäden absichern bis hin zu einem Produktionsausfall von Maschinen (Maschinen-Betriebsunterbrechung).
Ein Unfall während eines selbst durchgeführten Gütertransportes ist schnell passiert und die für den Kunden bestimmte wertvolle Ware ist völlig zerstört. Ohne eine Transportversicherung müssten Sie die Kosten für die verunglückte Ware selbst tragen. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Gegenstände, die während der Beförderung zerstört bzw. beschädigt werden oder abhanden gekommen sind. Denken Sie bitte daran, dass wenn Sie fremde Waren transportieren Sie ohne Versicherung in eine Haftungsfalle laufen, denn Sie haften grundsätzlich nach HGB für diese Schäden.
Welche Schäden sind insbesondere versichert?
Unfall des Transportmittels
Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß verschlossene Fahrzeug
Diebstahl ganzer Kolli
Diebstahl des verkehrsüblich gesicherten Fahrzeugs
Raub oder räuberische Erpressung
Höhere Gewalt, Elementarereignisse
Was kann versichert werden?
Eigene oder fremde Waren, die transportiert werden
Lagerhaltung von Waren
Zusätzlich Hilfsmittel und Werkzeuge, die im Fahrzeug mitgeführt werden
u.v.m.
Unsere Pluspunkte:
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für Transporte von und nach den Mitgliedsstaaten der EU, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen
Die Kennzeichen der Fahrzeuge müssen nicht mehr einzeln angegeben werden. Dadurch entfallen auch Änderungsmeldungen bei einem Fahrzeugwechsel
Die Versicherungssumme muss nicht mehr für jedes Fahrzeug einzeln, sondern kann für den Fuhrpark gesamt veranschlagt werden
Bei jährlicher Überprüfung der Versicherungssumme wird eine eventuell auftretende Unterversicherung nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 12.500 € beträgt
Der persönliche Reisebedarf der Fahrer ist bis 250 € je Versicherungsfall auf "Erstes Risiko" mitversichert
Ähnlich wie in der normalen KFZ-Versicherung gibt es spezielle Angebote für Firmen. Dies wird i.d.R. über sog. Rahmenverträge geregelt, die einige Vorteile zum herkömmlichen Versicherungsschutz bieten.
Als Arbeitgeber haben Sie ein erhebliches Risiko im Rechtsschutzbereich. Angefangen von evtl. auf Sie zukommende arbeitsrechtliche Prozesse mit Angestellten, bis hin zur mietrechtlichen Dingen für Ihre gemietete Gewerbeeinheit.
Rechtsschutz ist heute wichtiger denn je!
Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen. Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren, wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen.
Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen. Hinzu kommt noch, dass sich die Rechtsanwaltsgebühren immens steigern, bzw. gesteigert haben arrow_forward(mehr Info hier).
Nichts ist kostenlos.
Die Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten sowie die Hilfe von Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld.
Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Es wird teuer, wenn man sich den »Luxus« leisten will, sein
Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung
unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt
Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell starken Gegnern.
Sie können beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.