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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Produkte  Betriebliche Versicherungen 

Haftpflicht-Versicherungen


Als Betriebs- oder Geschäfts­inhaber haften Sie für Schäden, die im Rahmen der Betriebs­tätigkeit durch Ihr Verschulden oder das eines Ihrer Mitarbeiter anderen zugefügt werden. Mit unseren Haftpflicht­versicherungen sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab, für die Sie oder Ihr Betrieb verantwortlich gemacht werden. Wir bieten für alle Betriebsarten maßge­schneiderte Versicherungs­konzepte.

Welche Leistungen erhalten Sie von den Versicherungen?
  • Prüfung, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind.
  • Leistung im Schadenfall (Schadenersatz) bei berechtigten Ansprüchen und zwar für Personen- oder Sachschäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Durch unsere individuellen Deckungskonzepte ist sichergestellt, dass der Versiche­rungsschutz auf die jeweilige Betriebsart und auf Ihren Betrieb maßge­schneidert zugeschnitten ist.

Folgende Formen gibt es noch:
  • Produkthaftungs­versicherung für Herstellung bzw. Veredelung
  • Verpackungshaft­pflichtver­sicherung
  • Gewässer­schaden­anlagen­versicherung
u.v.m.

Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird.

Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung.
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Cyber-Versicherungen


Die Cyberrisiken steigen täglich an. Immer mehr Häcker versuchen durch Erpressung an ihr Geld zu kommen. Beinahe täglich hört man mittlerweile von Cyberangriffen auf alle Branschen der Wirtschaft. Es kann jeden treffen!
Diese Versicherung schützt Sie zwar nicht vor einem Hackerangriff, jedoch sehr wohl von den daraus entstehenden finanziellen Folgen.
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D & O - Versicherungen


Was ist versichert?

Die D & O Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der im Zusammenhang mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Geschäftsanteile an der Firma ebenfalls zur persönlichen Haftung führt, so dass z. B. auch Gesellschafter-Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

  • Außenhaftung
    Unter Außenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegenüber Dritten. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben allgemeinen Haftungsregelungen können auch spezialgesetzliche Haftungsnormen herangezogen werden. Neben dem Manager haftet in der Regel auch das Unternehmen.

    Die Bedeutung der Außenhaftung zeigt sich daher meist nur im Insolvenzfall des Unternehmens. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen Dritter richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen für die diversen Haftungsgrundlagen. Sie kann im Zeitraum zwischen drei und dreißig Jahre liegen.
  • Innenhaftung
    Bei der Innenhaftung handelt es sich um die Haftung des Entscheiders gegenüber dem eigenen Unternehmen. Mehr als zwei Drittel aller Ansprüche betreffen die Innenhaftung.
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Übersicht Gewerbliche-Sach-Versicherungen


Folgende Formen gibt es:
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungs-/schließungsversicherungen
  • Technische Versicherungen
  • Betriebsgebäude­versicherung
  • Transport­versicherung
u.v.m.
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Geschäftliche Inhaltsver­sicherung


Als Unternehmer müssen Sie immer damit rechnen, dass sich in Ihrem Betrieb Schäden ereignen, die erhebliche Belastungen darstellen oder sogar Ihre Existenz gefährden können.

Die gebündelte Geschäfts­versicherung ist ein umfassendes Paket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte vor den finanziellen Folgen schützt.

Diese Schadenursachen sind versichert:
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden (soweit möglich)
  • Betriebs­unterbrechung durch obige Gefahren

Nutzen Sie spezielle Vorteile unserer Deckungskonzepte, z.B.:
  • Aufräumungskosten mitversichert
  • Bargeld bis 1000 € auch unverschlossen versichert
  • Überspannungsschäden durch Blitz bis 10.000 € mitversichert
u.v.m.

arrow_forward Download Formular zur Ermittlung der gewerblichen Inhalts-Versiche­rungs­summe
arrow_forward Download Formular zur Ermittlung der Betriebs­unterbrechungs-Versicherungs­summe

Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung.
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Elektronik­versicherung


Heute kann fast kein Unternehmen auf die Unterstützung durch moderne Technik verzichten. Bedienfehler, Kurzschluss o. ä. können Schäden an Ihren wertvollen elektronischen Geräten verursachen und sogar den ganzen Betrieb stilllegen.

Mit der Elektronik­versicherung können Sie sich wirksam gegen Schäden absichern.

Was ist versichert?

Versichert sind Anlagen und Geräte der
  • Informations­technik: Laptops, Notebooks, Datenver­arbeitungs­anlagen, Personal­computer, CAD- und CAM-Geräte, elektrische und elektronische Kassen und Waagen
  • Kommuni­kations­technik: Fern­sprech­anlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Telex-, Teletex- und Telefax­geräte, Funk­fests­tationen, Auto- und Mobil­telefone, Handys, mobile Funkgeräte
  • Bürotechnik: Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektronische Rechen- und Schreib­maschinen, Mikrofilm­geräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertier­geräte
  • Sicherungs- und Meldetechnik: Alarm- und Brandmelde­anlagen, Zutritts­kontroll­anlagen, Zeiter­fassungs­anlagen
  • Konferenz- und Schulungs­technik: Overhead­projektoren, Flatscreen, Beamer

Versichert sind unvorher­gesehen eingetretene Beschädigungen oder Zerstörungen, bzw. Abhandenkommen der versicherten Anlagen oder Geräte, z. B. durch:
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

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Maschinen­versicherung


Schützen Sie Ihre Maschinen oder Anlagen gegen alle möglichen Gefahren. Mit der Maschinen­versicherung können Sie sich wirksam gegen Schäden absichern bis hin zu einem Produktions­ausfall von Maschinen (Maschinen-Betriebs­unterbrechung).

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Transport­versicherung


Ein Unfall während eines selbst durchgeführten Güter­transportes ist schnell passiert und die für den Kunden bestimmte wertvolle Ware ist völlig zerstört. Ohne eine Transportversicherung müssten Sie die Kosten für die verunglückte Ware selbst tragen. Wir bieten Ihnen Versiche­rungs­schutz für Gegenstände, die während der Beförderung zerstört bzw. beschädigt werden oder abhanden gekommen sind. Denken Sie bitte daran, dass wenn Sie fremde Waren trans­portieren Sie ohne Versicherung in eine Haftungsfalle laufen, denn Sie haften grundsätzlich nach HGB für diese Schäden.

Welche Schäden sind insbesondere versichert?
  • Unfall des Transport­mittels
  • Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß verschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli
  • Diebstahl des verkehrsüblich gesicherten Fahrzeugs
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Höhere Gewalt, Elementar­ereignisse

Was kann versichert werden?
  • Eigene oder fremde Waren, die transportiert werden
  • Lagerhaltung von Waren
  • Zusätzlich Hilfsmittel und Werkzeuge, die im Fahrzeug mitgeführt werden
u.v.m.

Unsere Pluspunkte:
  • Der Versicherungs­schutz gilt nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für Transporte von und nach den Mitglieds­staaten der EU, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen
  • Die Kennzeichen der Fahrzeuge müssen nicht mehr einzeln angegeben werden. Dadurch entfallen auch Änderungs­meldungen bei einem Fahrzeugwechsel
  • Die Versicherungssumme muss nicht mehr für jedes Fahrzeug einzeln, sondern kann für den Fuhrpark gesamt veranschlagt werden
  • Bei jährlicher Überprüfung der Versicherungssumme wird eine eventuell auftretende Unterversicherung nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 12.500 € beträgt
  • Der persönliche Reisebedarf der Fahrer ist bis 250 € je Versicherungsfall auf "Erstes Risiko" mitversichert

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KFZ-Versicherungen


Ähnlich wie in der normalen KFZ-Versicherung gibt es spezielle Angebote für Firmen. Dies wird i.d.R. über sog. Rahmenverträge geregelt, die einige Vorteile zum herkömmlichen Versicherungs­schutz bieten.

Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich ein Angebot errechnen.
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Rechtsschutz­versicherung


Als Arbeitgeber haben Sie ein erhebliches Risiko im Rechtsschutzbereich. Angefangen von evtl. auf Sie zukommende arbeitsrechtliche Prozesse mit Angestellten, bis hin zur miet­rechtlichen Dingen für Ihre gemietete Gewerbeeinheit.

Rechtsschutz ist heute wichtiger denn je!
Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen. Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren, wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen. Hinzu kommt noch, dass sich die Rechtsanwalts­gebühren immens steigern, bzw. gesteigert haben arrow_forward (mehr Info hier).

Nichts ist kostenlos.
Die Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten sowie die Hilfe von Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld. Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Es wird teuer, wenn man sich den »Luxus« leisten will, sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancen­gleichheit auch mit finanziell starken Gegnern. Sie können beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.

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Kreditversicherungen


Haben Sie sich einmal überlegt, was passiert, wenn Ihr größter Kunde Insolvenz anmeldet und Sie gegen ihn hohe Forderungen haben.

Gerade für diese Fälle gibt es Kreditversicherungen.

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