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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Produkte  Personenversicherungen 

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Kapital­lebensver­sicherung


Eine Kapital­lebens­versicherung (oder kapital­bildende Lebensver­sicherung) verbindet einerseits die Risikoab­sicherung eines vorzeitigen Todesfalls und andererseits einen Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung kommt die Versicherungssumme zuzüglich Gewinne zur Auszahlung. Die Kapitallebensversicherung sollte ein Baustein zur privaten Altersvorsorge sein. Die Lebensver­sicherungs­gesell­schaften unterliegen der staatlichen Aufsicht, daher kann die Kapital­anlage als sehr sicher betrachtet werden. Dafür muss man allerdings bei der Rendite u. U. Abstriche in Kauf nehmen.

VORSICHT: Vergleichen Sie niemals eine Kapital­lebensvers­icherung mit anderen Kapital­anlagen, da dort i.d.R. kein Todesfallschutz beinhaltet ist!

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Bei einer kapital­bildenden Lebensver­sicherung wird Ihnen i.d.R. eine Mindest­verzinsung garantiert (Achtung: Meist nicht bei fondge­bundenen Produkten!). Hierauf kommen die laufenden Über­schüsse der einzelnen Versiche­rungsgesell­schaften hinzu.

Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich für eine Versiche­rungs­gesell­schaft entscheiden die von der Unternehmens­kennzahlen "sehr gesund" ist.
Nur dies sichert Ihnen auch in der Zukunft Renditen über dem garantierten Zins.

Es gibt diverse, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten:
  • Kombination mit einer Berufs­unfähigkeits­absicherung ist sinnvoll
  • Kombination mit einer Unfall­zusatzver­sicherung ist nur manchmal sinnvoll
  • Kapitalver­sicherung auf 2 Leben: Sinnvoll z.B. bei Finanzierungsabsicherung
  • Kapitalver­sicherung als Direktver­sicherung im Rahmen der betrieb­lichen Alters­vorsorge)
u.v.m.
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Achtung: Die Kapitalaus­zahlungen aus Lebens- und Rentenver­sicherungen sind bei Abschluss nach dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei! arrow_forward siehe Neu­einteilung der Alters­vorsorge ab 2005 Besteuert wird 50% der Differenz (Auszahlung minus die eingezahlten Beiträge) mit dem persönlichen Einkommens­steuersatz im Auszahlungs­zeitpunkt, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgte. Falls dies nicht zutrifft, wird die volle Differenz besteuert.

img/symbole/lupe.png Ablaufende Lebens-/Renten­versiche­rungen:
Im Zuge der äußerst geringen Renditen, macht es sehr oft Sinn ablaufende Lebens- und Renten­versiche­rungen wieder bei Versiche­rungen anzulegen! Sprechen Sie mit uns!

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvor­sorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl

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Risikolebens­versicherung


Wenn Ehefrauen wüssten, was Witwen wissen...

Die Risiko-Lebensver­sicherung deckt gegen geringe Beitrags­zahlung das Todesfall­risiko für einen bestimmten Zeitraum ab. Bei Ablauf wird keine Leistung fällig. Sie ist ausschließlich für die Hinterblieben­enabsicherung bestimmt. Im Gegensatz zur Kapital­lebensver­sicherung ist hier nur der Todesfall versichert, ohne dass ein Sparvorgang beinhaltet ist.

Es gibt hier sehr sinnvolle Tarife, wie z.B. für Nichtraucher die sehr günstig sind. Oftmals macht es Sinn diese Versicherung zur Todesfall­absicherung zu wählen, da sie sehr günstig ist. Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungs­gespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

Es gibt diverse, sinnvolle Kombinations­möglichkeiten:
  • Kombination mit einer Berufsunfähig­keitsabsicherung ist sinnvoll
  • Kombination mit einer Unfallzusatz­versicherung ist nur manchmal sinnvoll
  • Risiko­lebensver­sicherung auf 2 Leben: Sinnvoll z.B. bei Finanzierungs­absicherung
  • Tarife, die linear oder degressiv fallen sind u.U. sinnvoll
u.v.m.

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvor­sorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl

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Private Renten-Ver­sicherung


Die Rentenversicherung ist eigentlich ein reiner Sparvorgang. Man unterscheidet zwei Phasen:

1) Die sog. Ansparphase, bei der Geld eingezahlt wird:
Die Ansparphase kann auch überbrückt werden, indem man z.B. durch Zahlung eines sog. Einmal­beitrages, die man an den Versicherer bezahlt, eine sofort beginnende Rente erhalten kann.

2) Die Auszahlungsphase:
Zum Ende diese Ansparphase kann man sich entweder für die
  • Auszahlung des Kapitals (damit endet der Vertrag) oder
  • Auszahlung der lebenslangen Renten­leistungen
entscheiden.

Im Gegensatz zur Kapital­lebens­versicherung fehlt in der Ansparphase eine Versicherungs­summe für den Todesfallschutz. Die Todesfallsumme entspricht i.d.R. den eingezahlten Beiträgen. Das Risiko der Versicherung liegt hier in der garantierten Auszahlung der lebenslangen Rente.

Auch hier gilt das gleiche wie bei der Kapital­lebens­versicherung:
Die Rentenversicherung sollte ein Baustein zur privaten Altersvorsorge sein. Die Lebens­versicherungs­gesellschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht, daher kann die Kapitalanlage als sehr sicher betrachtet werden. Dafür muss man allerdings bei der Rendite u.U. Abstriche in Kauf nehmen.

Es wird Ihnen i.d.R. eine Mindest­verzinsung garantiert (Achtung: Meist nicht bei fondgebundenen Produkten!). Hierauf kommen die laufenden Überschüsse der Versicherungsgesellschaften hinzu. Bei Auszahlung der Rente muss nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Dieser ist ab 2005 sogar niedriger als bisher! arrow_forward siehe Neu­einteilung der Alters­vorsorge ab 2005

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden die von den Unternehmenskennzahlen "sehr gesund" ist. Nur dies sichert Ihnen auch in der Zukunft Renditen über dem garantierten Zins. Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

Es gibt diverse, sinnvolle Kombinations­möglichkeiten:
  • Kombination mit einer Berufs­unfähigkeits­absicherung ist sinnvoll
  • Kombination mit einer Witwen- und/oder Waisenversorgung kann sinnvoll sein
  • Sofort­beginnende Rente gegen Einmalbeitrag sinnvoll
  • Rentenver­sicherung als Direktver­sicherung (im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge)
u.v.m.

Achtung: Die Kapitalaus­zahlungen aus Lebens- und Rentenver­sicherungen sind bei Abschluss nach dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei! arrow_forward siehe Artikel Neueinteilung der Altersvorsorge ab 2005 Besteuert wird 50% der Differenz (Auszahlung minus die eingezahlten Beiträge) mit dem persönlichen Einkommens­steuersatz im Auszahlungs­zeitpunkt, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgte. Falls dies nicht zutrifft, wird die volle Differenz besteuert.

img/symbole/lupe.png Ablaufende Lebens-/Renten­versiche­rungen:
Im Zuge der äußerst geringen Renditen, macht es sehr oft Sinn ablaufende Lebens- und Renten­versiche­rungen wieder bei Versiche­rungen anzulegen! Sprechen Sie mit uns!

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvorsorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl

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  Riester-Rente


Heute für morgen sorgen ... und der Staat hilft dabei!

Seit dem 1. Januar 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger beim Aufbau einer staatlich geförderten Riester-Rente finanziell unterstützt. arrow_forward siehe Neu­einteilung der Alters­vorsorge ab 2005 Die neue Förderung wirft aber viele Fragen auf:

Fragen und Antworten:

1) Wer bekommt die Förderung?
Grundsätzlich jeder, der Pflicht­beiträge zur gesetzlichen Rentenver­sicherung zahlt, bekommt auch die Förderung. Darüber hinaus haben Anspruch:
  • Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
  • Nicht erwerbstätige Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
  • Wehr- und Zivildienst­leistende
  • Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker)
  • 325 EURO-Jobber wenn sie ihre Pauschalbeiträge zur Rentenkasse erhöhen

2) Gibt es die Förderung auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
Ja, Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Zusage für eine Gesamtver­sorgung, sowie für Beamtinnen und Beamte haben Anspruch.

3) Wieviel muss man selber sparen, um die Förderung zu bekommen?
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres sozial­versicherungs­pflichtigen Brutto­einkommens in einen Banksparplan, einen Investmentfonds oder eine Versicherung anlegen. Die Förderung des Staates wird zum Sparbeitrag hinzugerechnet. Ganz ohne eigenen Beitrag geht es aber nicht. Auch wenn Sie, etwa mit einem 325 € Job, nur sehr wenig verdienen, müssen Sie einen Mindestbeitrag leisten. Er beträgt i.d.R. 120 € im Jahr. Nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick geben:

ab Jahr:% des Bruttoeinkommens:Grundzulagen ledig:Grundzulagen verheiratet:Kinderzulage je Kind:
ab 1.1.2018:4 %175 €308 €Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind: 185 €
Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind: 300 €

Außerdem ist es noch möglich eine zusätzliche Entlastung durch Steuerer­sparnisse zu erhalten! Dies hängt von der Höhe des Eigen­beitrages und der Höhe Ihres zu versteuerndem Einkommens ab.

4) Können sich Familien die neue Eigenvorsorge leisten?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie bei der privaten Altersvorsorge zusätzliche Unterstützung. Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind bekommt man pro Kind: 185 €, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind 300 € je Kind

Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern (alle ab 2008 geboren) hat ein Jahreseinkommen von 35.000 €. Sie bekommen:
Für was:Zwischen­summe ZulagenGesamt:
Aufwand Riester: 4% aus 35.000 € =1.400 €
- Grundzulage (verheiratet): 308 €
- je Kind = 300 € * 3:900 €
⇒ Gesamte staatliche Zulagen:1.208 €-1.208 €
Aufwand für die Familie pro Jahr:192 €

5) Wie können Frauen ohne eigenes Einkommen für ihr Alter vorsorgen?
Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner arbeitet, können beide Ehegatten eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • Der verdienende Ehegatte spart den Betrag, der seinem Einkommen entspricht, für die Altersvorsorge.
  • Der Ehegatte ohne Einkommen hat einen eigenen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Dann wird den Verträgen beider Ehegatten jeweils eine Grundzulage (185 €) gutgeschrieben. Wenn nichts vereinbart ist, fließt die Förderung für die Kinder automatisch auf den Vertrag der Frau.

6) Gibt es staatliche Förderung für alle Formen der privaten Altersversorge?
Die Eigenvorsorge soll die gesetzliche Rente ergänzen. Deshalb werden nur Anlage­formen gefördert, die ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange gleich bleibende oder steigende Auszahlung garantieren. Das können etwa Rentenver­sicherungen (unsere Empfehlung) oder Fonds- und Bank­sparpläne sein, die mit Auszahlungs­plänen und Absiche­rungen für das hohe Alter ab 85 Jahren (sog. Restver­rentungspflicht) verbunden sind. Auch Anlagen, die zusätzlich eine Absicherung gegen Erwerbs­unfähigkeit und eine Hinter­bliebenenab­sicherung bieten, können gefördert werden. Allerdings werden nur die von der Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht genehmigten und zertifizierten Alters­vorsorge-Verträge gefördert.

7) Wie kann ich erkennen, so eine Geldanlage staatlich gefördert wird?
Um die Förderung zu erhalten, muss ein Anlageprodukt eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Aber Sie müssen Ihren Vertrag nicht selber danach untersuchen. Das macht die staatliche "Zertifizierungs­stelle" für Sie. Nur wenn Ihr Vertrag eine Prüfnummer dieser Stelle trägt, können Sie sicher sein, dass Sie für Ihre Vorsorge auch die Förderung erhalten. Achtung: Die Zertifizierung ist kein staatliches Gütesiegel. Sie garantiert nicht, dass der Anbieter die Leistungen in der versprochenen Höhe auch tatsächlich erbringen kann.

8) Was geschieht, wenn ich vor dem Ruhestand an mein Geld muss?
Sie können der Vertrag jederzeit kündigen. Dann bekommen Sie das eingezahlte Geld zurück. Allerdings verlieren Sie bei einer vorzeitigen Kündigung die bis dahin gezahlte staatliche Förderung, und die angefallenen Zinsen müssen versteuert werden. Auch das Anlageinstitut wird Kosten einbehalten. Wie viel Sie bei der Kündigung verlieren, muss man Ihnen schon vor Vertragsabschluss sagen.

9) Kann ich meinen Vertrag an meinen Ehegatten oder Kindern vererben?
Wenn Sie sterben, bevor der Vertrag auszahlungsreif ist, kann Ihr Ehegatte den geförderten Vertrag für seine Altersvorsorge übernehmen. Die Förderung geht dann nicht verloren. Vererben Sie das Kapital an Ihre Kinder, gilt das Gleiche wie bei der vorzeitigen Kündigung (siehe Punkt 8). Zusätzlich kann Erbschaftssteuer fällig werden.

Private Vorsorge heißt sich auskennen! Wer hat aber schon Zugriff auf alle möglichen Produkt­informationen? Wer ermittelt den tatsächlichen Bedarf? Wer steht dauerhaft für die Interessen seiner Kunden ein?

Wir für Sie ⇒ kompetent und markt­übergreifend!

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Alters­vorsorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl

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  Rürup-Rente (Basis-Rente)


Die Rürup-Rente zählt zu der sogenannten Basisvorsorge. Neben der gesetzlichen Rentenver­sicherung wurde diese Rentenform im Zuge des Altersein­künftegesetz neu geschaffen. Sie bietet steuerlich einige Anreize, da sie staatlich gefördert ist. Sie muss jedoch folgende Kriterien erfüllen:
  • Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Rente (=Leibrente)
  • Auszahlung frühestens ab 60. Lebensjahr möglich
  • und die Rürup-Rente darf nicht
- beleihbar
- veräußerbar
- vererblich
- übertragbar
- oder in einem Betrag auszahlbar (keine Kapitalauszahlung!) sein.

Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich für eine Versicherungs­gesellschaft entscheiden die von der Unternehmenskennzahlen "sehr gesund" ist. Nur dies sichert Ihnen auch in der Zukunft Renditen über dem garantierten Zins.

Es gibt diverse, sinnvolle Kombinations­möglichkeiten:
  • Kombination mit einer Berufs­unfähig­keitsab­sicherung ist sinnvoll
  • Kombination mit einer Unfallzusatz­versicherung ist nur manchmal sinnvoll
u.v.m.

Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvor­sorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. arrow_forward Download Formular zur Vorauswahl

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Vermögens­wirksame Anlagen


Hier können wir Ihnen alle möglichen Formen bieten, die staatlich unterstützt werden.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Profil Ihrer Bedürfnisse. Hierzu ist ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Danach entscheiden Sie sich aus einer breiten Palette unserer Angebote.

Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist aber Voraussetzung hierfür. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie Angebote an

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  Berufs­unfähigkeits­versicherung


Diese sichert Ihr wichtigstes Kapital - Ihre Arbeitskraft. Sie ist gewissermaßen Ihre Vollkasko­versicherung auf Ihre Arbeitskraft. Sie kann als sogenannte selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung oder als Zusatz zu einer anderen Versicherung (Kapitalbildende Lebens-, Renten- oder Risikolebens­versicherung) abgeschlossen werden.

Die rechtzeitige Vorsorge für ein Ersatzeinkommen ist immer dann von höchster Priorität, wenn Ihre finanzielle Unabhängigkeit unmittelbar von Ihrem oder dem beruflichen Einkommen Ihres Partners abhängt.

Die Berufsunfähig­keitsrente ersetzt, Ihr verloren gegangenes Einkommen durch Zahlung einer monatlichen Rente:
  • Bei einer Berufsunfähigkeit bereits von mindestens 50 Prozent
  • Bei völliger Erwerbs­unfähigkeit
  • Unabhängig von einer Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit auch bei Pflegebe­dürftigkeit

Verbraucherfreundliche Bedingungen sind hier ganz entscheidend. Neben besonders günstigen Beiträgen, langer Erfahrung und einer attraktiven Gewinnbeteiligung, bieten wir nur Versicherer an, die verbraucherfreundliche Regelungen und lange Erfahrung in dieser Absicherungsform haben. Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungs­gespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

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Erwerbs­unfähigkeits­versicherung


Im Gegensatz zur Berufs­unfähigkeits­versicherung dient diese Form dem absoluten Super Gau. Nämlich dann, wenn Sie Ihrem Erwerb überhaupt nicht mehr nachgehen können.

Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungs­gespräch ist aber Voraussetzung hierfür.

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Sterbegeld­versicherung


Eine Sterbegeld­versicherung deckt das reine Todesfallrisiko - und hier die Sterbekosten - ab. Man kann mehrere Versicherungs­summen wählen und zahlt hierfür Beiträge. Stirbt man nun, werden diese Summen an die Erben ausgezahlt, die dann hiermit die Beerdigungs­kosten begleichen können.

VORSICHT: Bislang war eine kleine Sterbegeld­versicherung bei der gesetzlichen Krankenver­sicherung integriert. Ab dem 1.1.2004 fiel diese Leistung jedoch komplett weg. Man muss nunmehr hierfür Privat­vorsorge betreiben.

Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen mehrere Angebote rechnen. Sie können aber auch unseren arrow_forward ONLINE Sterbegeldrechner nutzen.

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Unfallver­sicherung


Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker, auf der Baustelle oder in der Freizeit: Das Unfall­risiko ist immer dabei. Zwar muss nicht immer gleich das Schlimmste passieren. Die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen.

Wer im Falle eines Unfalles abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung.

Nutzen Sie die speziellen Vorteile unseres Deckungskonzeptes bei Neuabschluss:
  • Höhere Leistungen im Invaliditätsfall durch verbesserte Invaliditätsgrade
  • Bergungs- und Transportkosten werden bis zu 5.500 EUR übernommen
  • Volle Leistung bei Infektionen oder Einwirkung durch Gase und Dämpfe infolge eines Unfalls
  • Rooming-In-Leistung und Schulausfallgeld bei der Versicherung von Kindern
u.v.m.

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