Riester-Rente
Heute für morgen sorgen ... und der Staat hilft dabei!
Seit dem 1. Januar 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger beim Aufbau einer staatlich geförderten Riester-Rente finanziell unterstützt.
arrow_forward siehe Neueinteilung der Altersvorsorge ab 2005 Die neue Förderung wirft aber viele Fragen auf:
Fragen und Antworten:
1) Wer bekommt die Förderung?
Grundsätzlich jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, bekommt auch die Förderung. Darüber hinaus haben Anspruch:
- Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
- Nicht erwerbstätige Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker)
- 325 EURO-Jobber wenn sie ihre Pauschalbeiträge zur Rentenkasse erhöhen
2) Gibt es die Förderung auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
Ja, Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Zusage für eine Gesamtversorgung, sowie für Beamtinnen und Beamte haben Anspruch.
3) Wieviel muss man selber sparen, um die Förderung zu bekommen?
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Banksparplan, einen Investmentfonds oder eine Versicherung anlegen. Die Förderung des Staates wird zum Sparbeitrag hinzugerechnet. Ganz ohne eigenen Beitrag geht es aber nicht. Auch wenn Sie, etwa mit einem 325 € Job, nur sehr wenig verdienen, müssen Sie einen Mindestbeitrag leisten. Er beträgt i.d.R. 120 € im Jahr. Nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick geben:
ab Jahr: | % des Bruttoeinkommens: | Grundzulagen ledig: | Grundzulagen verheiratet: | Kinderzulage je Kind:
|
ab 1.1.2018: | 4 % | 175 € | 308 € | Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind: 185 €
|
| | | | Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind: 300 €
|
Außerdem ist es noch möglich eine zusätzliche Entlastung durch Steuerersparnisse zu erhalten! Dies hängt von der Höhe des Eigenbeitrages und der Höhe Ihres zu versteuerndem Einkommens ab.
4) Können sich Familien die neue Eigenvorsorge leisten?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie bei der privaten Altersvorsorge zusätzliche Unterstützung. Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind bekommt man pro Kind: 185 €, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind 300 € je Kind
Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern (alle ab 2008 geboren) hat ein Jahreseinkommen von 35.000 €. Sie bekommen:
Für was: | Zwischensumme Zulagen | Gesamt:
|
Aufwand Riester: 4% aus 35.000 € = | | 1.400 €
|
- Grundzulage (verheiratet): | 308 € |
|
- je Kind = 300 € * 3: | 900 € |
|
⇒ Gesamte staatliche Zulagen: | 1.208 € | -1.208 €
|
Aufwand für die Familie pro Jahr: | | 192 €
|
5) Wie können Frauen ohne eigenes Einkommen für ihr Alter vorsorgen?
Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner arbeitet, können beide Ehegatten eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der verdienende Ehegatte spart den Betrag, der seinem Einkommen entspricht, für die Altersvorsorge.
- Der Ehegatte ohne Einkommen hat einen eigenen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Dann wird den Verträgen beider Ehegatten jeweils eine Grundzulage (185 €) gutgeschrieben. Wenn nichts vereinbart ist, fließt die Förderung für die Kinder automatisch auf den Vertrag der Frau.
6) Gibt es staatliche Förderung für alle Formen der privaten Altersversorge?
Die Eigenvorsorge soll die gesetzliche Rente ergänzen. Deshalb werden nur Anlageformen gefördert, die ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange gleich bleibende oder steigende Auszahlung garantieren. Das können etwa Rentenversicherungen (unsere Empfehlung) oder Fonds- und Banksparpläne sein, die mit Auszahlungsplänen und Absicherungen für das hohe Alter ab 85 Jahren (sog. Restverrentungspflicht) verbunden sind. Auch Anlagen, die zusätzlich eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und eine Hinterbliebenenabsicherung bieten, können gefördert werden. Allerdings werden nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten und zertifizierten Altersvorsorge-Verträge gefördert.
7) Wie kann ich erkennen, so eine Geldanlage staatlich gefördert wird?
Um die Förderung zu erhalten, muss ein Anlageprodukt eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Aber Sie müssen Ihren Vertrag nicht selber danach untersuchen. Das macht die staatliche "Zertifizierungsstelle" für Sie. Nur wenn Ihr Vertrag eine Prüfnummer dieser Stelle trägt, können Sie sicher sein, dass Sie für Ihre Vorsorge auch die Förderung erhalten. Achtung: Die Zertifizierung ist kein staatliches Gütesiegel. Sie garantiert nicht, dass der Anbieter die Leistungen in der versprochenen Höhe auch tatsächlich erbringen kann.
8) Was geschieht, wenn ich vor dem Ruhestand an mein Geld muss?
Sie können der Vertrag jederzeit kündigen. Dann bekommen Sie das eingezahlte Geld zurück. Allerdings verlieren Sie bei einer vorzeitigen Kündigung die bis dahin gezahlte staatliche Förderung, und die angefallenen Zinsen müssen versteuert werden. Auch das Anlageinstitut wird Kosten einbehalten. Wie viel Sie bei der Kündigung verlieren, muss man Ihnen schon vor Vertragsabschluss sagen.
9) Kann ich meinen Vertrag an meinen Ehegatten oder Kindern vererben?
Wenn Sie sterben, bevor der Vertrag auszahlungsreif ist, kann Ihr Ehegatte den geförderten Vertrag für seine Altersvorsorge übernehmen. Die Förderung geht dann nicht verloren. Vererben Sie das Kapital an Ihre Kinder, gilt das Gleiche wie bei der vorzeitigen Kündigung (siehe Punkt 8). Zusätzlich kann Erbschaftssteuer fällig werden.
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