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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Produkte  Privatversicherungen 

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Private Haftpflicht­versicherung



Nach deutschem Recht haftet jeder gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen, kurz gesagt, mit allem was er hat. Ob bei Sport, Spiel und Spaß, ob unbeabsichtigt oder fahrlässig, Sie haften nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Kinder, Ihre Tiere und Ihren Besitz.

Mit der Privathaft­pflichtver­sicherung schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, die Sie bei Schaden­ersatz­forderungen im privaten Bereich treffen können.

Nutzen Sie die speziellen Vorteile unseres Deckungskonzeptes bei Neuabschluss:
  • Mitversichert sind alle alleinstehenden Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben (bei Familien-Deckung)
  • Für den Fall, dass Sie geschädigt werden, der Schuldige aber kein Geld hat, gibt es unsere Forderungs­ausfalldeckung
  • Allmählich­keitsschäden
  • Automatisch mitversichert sind Ihre unverheirateten Kinder, sofern sie minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden
  • Selbstgenutztes Einfamilien- und Wochenend- oder Ferienhaus im Inland
  • Ansprüche aus Vermietung von mehreren Wohnräumen
  • Private Bauvorhaben bis 50.000 EUR
  • Auch bei vorübergehendem Auslands­aufenthalt in Europa unbegrenzt und weltweit bis 2 Jahre Versicherungs­schutz
  • Mietsachschäden
  • Abhandenkommen von fremden, privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Alle Kfz bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, z. B. Kinderfahrzeuge
  • Ferngelenkte Modellfahrzeuge
arrow_forward Schematische Übersicht der Mitversicherung von volljährigen Kindern in der privaten Haftpflicht-Versicherung

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Tierhalter­haftpflichtver­sicherung


Gemäß § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet der Besitzer bzw. Halter eines Tieres in unbegrenzter Höhe, für einen Schaden das das Tier anstellt. Ein Kratzer oder sogar Schlimmeres ist schnell passiert. Auf jeden Fall ist der Tierhalter zum Ersatz des Schadens verpflichtet - ohne Verschulden, ohne Entlastungsmöglichkeit. Doch während Ihre Katze, Kanarienvogel oder Meerschweinchen über die Privathaft­pflichtver­sicherung mitversichert werden, sind es Hunde, Pferde oder exotische Haustiere eben nicht. Und genau an der Stelle greift die Haftpflicht­versicherung für Tierhalter. Auch hier haften Sie nach oben hin unbegrenzt.

Damit Sie auch dann bestens abgesichert sind, wenn Ihr "bester Freund" gerade den Nachbarschafts­frieden gefährdet hat, helfen wir mit Rat und Tat.

Nutzen Sie spezielle Vorteile unseres Deckungskonzeptes bei Neuabschluss:
  • Deckungssumme mindestens 5.000.000 € bei Personen- und Sachschäden pauschal
  • Auslandsschäden gelten mitversichert
  • Sofern auch die Privathaftpflicht bei dem gleichen Versicherer besteht, gelten Mietsachschäden mitversichert

ACHTUNG NEUREGELUNG PER 1.1.2005, TEILWEISE PFLICHTVERSICHERUNG IN DEN MEISTEN BUNDESLÄNDERN:

BundeslandRechtsgrundlagePflichtversicherungErfasste HundeVersicherungssummen
Baden-Württemberg§ 3 Abs. 2 a.E.PolizeiVO über das Halten gefährlicher HundeNein *)
BayernArt. 37 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz, KampfhundeVONein *)
Berlin§ 1 Abs. 6 Gesetz über das Halten und Führen von HundenJAAb 1.1.2005 neu angeschaffte Hunde1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert
Brandenburg§ 17 Abs. 5 OrdnungsbehördenG, § 1 Abs. 4 HundehVJADiv. Bullterrier-Rassen und 14 weitere Rassen und Kreuzungen500.000 € Personenschäden 250.000 € sonstige Schäden
Bremen§ 1 Abs. 6 Gesetz über das Halten von HundenJAPitbull-Terrier, Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, sowie KreuzungenNicht geregelt
Hamburg§ 2 Abs. 2 VO zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von HundenJAPitbull-Terrier und Kreuzungen, 11 weitere Rassen, wenn fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen wirdNicht geregelt
Hessen§ 71 a Abs. 2 Gesetz über öffentliche Sicherheit und OrdnungJADiv. Rassen500.000 € pauschal
Mecklenburg-VorpommernNein
Niedersachsen§ 10 Gesetz über das Halten von HundenJAAlle Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall durch die Behörde festgestellt wurde500.000 € Personenschäden 250.000 € sonstige Schäden
Nordrhein-Westfalen§ 5 Abs. 5 LandeshundeGJADiv. Rassen und Kreuzungen und GROSSE HUNDE500.000 € Personenschäden 250.000 € sonstige Schäden
Rheinland-PfalzNein
Saarland§ 1 Abs. 3 Nr. 4 PolizeiVO über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen HundenJADiverse Terrier, sofern fehlende Gefährlichkeit nicht durch Wesenstest gegenüber der Behörde nachgewiesen1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert
Sachsen§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen HundenJAAmerican-Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert
Sachsen-AnhaltNein
Schleswig-HolsteinGeplantPitbull-, American-Staffordshire-, Bull-, Staffordshire-Bull-, Terrier
ThüringenNein

*) aber: Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes wird "in der Regel"(Baden-Württemberg) bzw. "grundsätzlich"(Bayern) vom Nachweis des Bestehens einer Haftpflicht­versicherung abhängig gemacht.
Alle Angaben ohne Gewähr
arrow_forward Download GDV-Grafik Versicherungspflichten für Hundehalter Stand: Oktober 2017

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Tierlebens- und Tierkranken­versicherung


Für Ihre Tiere (z.B. Pferde, Hunde, Katzen) bieten wir Tierlebens- und Tierkranken­versicherungen an. Bei der Tierkranken­versicherung wird meist zwischen Tier-OP Versicherung und ambulanten Tarifen für Tiere unterschieden.

Damit Sie auch im Krankheitsfall Ihres "besten Freundes" abgesichert sind! arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie Angebote an

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Hausrat-Versicherung


In Ihrem Haushalt steckt oft ein kleines Vermögen. Schon in wenigen Jahren können Einrichtung und persönliche Werte, die Ihr Heim prägen, sich beachtlich summieren. Mit der Hausratversicherung schützen Sie diese Werte in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Die Versicherungen ersetzen Ihnen Schäden, die durch:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz unbemannter Flugkörper), Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus, inkl. Raub), Leitungswasser, Sturm- und Hagel und soweit möglich auch Elementarschäden entstehen.

So kann es nach einen Brand aussehen:
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© Uwe Brandauer
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© Uwe Brandauer
Nutzen Sie die speziellen Vorteile unseres Deckungskonzeptes bei Neuabschluss:

  • Mitversicherung der erweiterten Elementarschadendeckung (soweit möglich)
  • Erweiterung des Versicherungsortes auf Garagen etc. mitversichert
  • Erweiterte Vorsorgeversicherung auf insgesamt 15% der Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Gebäudebestandteilen bis zur Versicherungssumme
  • Anprall von Kraftfahrzeugen oder Flugkörper ist mitversichert
  • Mitversicherung von Induktions- und Implosionsschäden
  • Mitversicherung von Verpuffungen, Überschallknall
  • Mitversicherung von Rückstauschäden und daraus resultierende Folgeschäden und vieles mehr
arrow_forward hier geht es zur Ermittlung korrekten der Hausrat-Versiche­rungssumme

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ebike/Pedelec-Versicherung


Für Ihre ebikes der pedelecs bieten wir eine spezielle Versicherung an, die weit über den Versicherungsschutz einer Hausrat-Fahrrad­versicherung hinaus geht.
arrow_forward Rechnen Sie selbst oder arrow_forward nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie Angebote an

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Drohnen-Versicherung


Für Ihre Drohne benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung!
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KFZ-Versicherung


Lassen Sie sich Ihre KFZ Versicherung von uns berechnen! Dazu haben wir unten div. Formulare bereit gestellt. Leider benötigen wir für die Berechung mittlerweile einiges an Angaben. Ohne die ist eine geneu Berechung leider nicht möglich!

Wenn Sie aber das Ganze selbst machen wollen, haben wir auch einen KFZ Vergleichsrevchner freigeschaltet. Damit erhalten Sie Ihr Angebot direkt. Nur dann können wir Sie leider nicht beraten und Ihnen Tipps geben.

Sie finden bei uns immer freundliche und kompetente Beratung und einen Service den Sie anderswo lange suchen müssen. Wir schließen nicht nur ab, sondern helfen Ihnen auch dann im Schadenfall weiter.

Mit unseren Tarifen und Versicherern spezialisieren wir uns voll und ganz auf Ihre individuelle Situation. Unsere Beiträge werden jetzt noch günstiger, denn wir berücksichtigen alle wichtigen Kriterien, die Sie betreffen. Durch die Anrechnung vieler individueller Faktoren können wir Ihr tatsächliches Risiko wesentlich genauer erfassen. Sie zahlen so nicht für das Risiko anderer mit, sondern nur für Ihr eigenes Risiko.

Ihre individuellen Merkmale bringen Vorteile, z.B.:
  • Fahrleistung
  • Fahrzeugalter
  • Fahrer und Geschlecht
  • Abstellort/Wohngebäude­versicherung
  • Fahrzeughalter
  • Nutzerkreis
  • Alter des Fahrers
  • Beruf
  • Fahrgebiet und Führerscheinherkunft

Nutzen Sie weitere spezielle Vorteile:
  • Führerschein-Neulinge werden günstig eingestuft
  • Der Zweitwagen Ihrer Ehefrau oder Mannes wird mit dem Partnertarif wirklich günstig eingestuft
  • Reiseschutzbrief
  • Fahrerunfallversicherung
  • Schadenfreiheitsrabattretter
  • Neuwertentschädigung in der Kasko-Vers. jetzt bis 12 Monate
u.v.m.

KFZ-Versicherung - unser Tipp


240% Beitragssatz (oder mehr) als Fahranfänger und damit über 1.500 € pro Jahr Haftpflichtversicherung für einen simplen Golf? Das muss nicht sein, zumindest nicht mit uns!

Tipp 1: Sie lassen das Fahrzeug auf jemanden zu, der schon länger als drei Jahre den Führerschein hat, z.B. auf Mutter, Vater, den großen Bruder oder die große Schwester. Als Zweitwagen wird die Einstufung i.d.R. günstiger.

Tipp 2: Mutter und Vater wollen oder können nicht das Fahrzeug auf sich zulassen? Auch kein Problem, zumindest dann nicht, wenn Sie dies rechtzeitig vor Ihrem ersten Auto wissen. Wenn Sie nämlich mindestens ein Jahr lang ein Moped mit einem normalen Kennzeichen bei uns versichern, fangen Sie ebenso günstiger an.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, senden Sie uns eine E-Mail oder ein Fax oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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Rechtsschutz-Versicherung


Gerade in immer schwierig werdenden Zeiten ist die Rechtsschutz-Versicherung unentbehrlich.

In einem modernen Industriestaat sind die Gesetze und Verordnungen zahlreich und kompliziert. Dieser Flut von Paragraphen steht man meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewusst oder unbewusst, zu Missver­ständnissen oder gar zu Verstößen. Rechtliche Auseinander­setzungen sind die Folge.

Rechtsschutz ist heute wichtiger denn je!

Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen. Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren, wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen. Hinzu kommt noch, dass sich die Rechts­anwalts­gebühren immens steigern, bzw. gesteigert haben arrow_forward (mehr Info hier klicken).

Nichts ist kostenlos.

Die Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten sowie die Hilfe von Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld. Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Es wird teuer, wenn man sich den »Luxus« leisten will, sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell starken Gegnern.

Sie können beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.

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Werkverkehrs­versicherung


Eine Werkverkehrs­versicherung ist für jeden nötig, der einen KFZ/Anhänger hat und damit eigene Dinge befördert. Sie haben z.B. einen Rasenmäher für 3.000 €. Sobald Sie den Anhänger mit Ihrem KFZ ziehen, kann dieser verunglücken (man nennt dies Transportmittelunfall). Die Dinge, die sich auf dem Anhänger befinden können dabei beschädigt oder zerstört werden. Ebenso ist es, wenn Sie einen PKW Kombi haben, in dem Sie den Rasenmäher hineinstellen.

Gegen dieses Risiko können Sie sich mit einer sogenannten Werkverkehrs­versicherung schützen.

Diese leistet Ersatz gegen Schäden durch
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Transportmittel­unfall
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl oder Diebstahl der Waren
usw.

Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Dinge/Waren, die Sie befördern. Teilen Sie uns die Werte mit und fordern Sie ein Angebot an.

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