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EU-Vorgabe: Beratungspflicht
Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren.
Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht
Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation.
Dies kann sich eventuell auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.
Wichtiger Hinweis:
Wir bieten in diesem Bereich eine Vielzahl von Anbietern an. Allerdings haben wir hier beispielhaft Links zu den Anbietern gelegt, die uns die Möglichkeit einer Onlineberechnung geben. Die damit verbundene Beratung muss jedoch trotzdem stattfinden.