Melden Sie sich an, um Zugriff auf unseren Newletter-Dienst und unsere Aktionen zu erlangen.
Zum Anmelden geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein und das Kennwort, das wir Ihnen schriftlich übermittelt haben.
EU-Vorgabe: Beratungspflicht
Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren.
Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht
Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation.
Dies kann sich eventuell auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.
Amtliches Kennzeichen. Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.
Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Gegners verlangen. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer, Telefon: 040 / 300 330 300 weiter. Dort können Sie über die angebe des amtlichen Kennzeichens alle weitere erfahren und auch den Schaden direkt melden
Ort und Zeit des Unfalls
Namen und Anschriften von Unfallzeugen
Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden
Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten den sogenannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihre Versicherer
HINWEIS: Dieser Artikel wurde sorgfältig verfasst. Wir übernehmen jedoch ausdrücklich - Keine Haftung - sowohl für den Inhalt als auch für die Richtigkeit der Aussagen.