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EU-Vorgabe: Beratungspflicht
Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren.
Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht
Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation.
Dies kann sich eventuell auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.