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EU-Vorgabe: Beratungspflicht
Wir müssen Sie vorher beraten und dies dokumentieren.
Wenn Sie keine Beratung wünschen, benötigen wir Ihren Beratungsverzicht.
Beratungsverzicht
Ich verzichte für diesen Vertragsabschluss auf eine persönliche Beratung sowie deren Dokumentation.
Dies kann sich eventuell auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.
Da es bei Reiseversicherungen nur wenige Anbieter gibt, haben wir uns hier für zwei Anbieter, die Würzburger TravelSecure und die HanseMerkur Reiseversicherung AG, entschieden und bieten ausschließlich nur diese an.
Abschlussfristen:
Alle Versicherungen, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen!
Ist diese Zeit verstrichen, können Sie diese Versicherungen nicht mehr abschließen! Ausnahme: Last-Minute Reisen (Buchung 28 bis 0 Tage vor Reiseantritt) - siehe Punkt
II) 1) D), der Abschluss der Reiseversicherung muss aber ebenso spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen! Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,
Urlaubsgarantie und Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.
A) REISEVERSICHERUNG PLUS CORONA REISESCHUTZ:
Für Flug-, Bahn-, Schiffsreisen und Miestobjekten in bis zu 5 Varianten. Teilweise bestehend aus Reise-Rücktritts-, Urlaubsgarantie, Reise-Kranken-, Notfall-, Reise-Unfallversicherung
B) CORONA-REISESCHUTZ zu einer bestehenden Reise-Rücktrittsversicherung:
Für beliebige Reisen, Mietobjekte, beinhaltet: Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie.