Brandauer Versicherungsmakler
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2013: Neueinführung der Pflege-Bahr-Versicherung (29.01.2013)
Im Oktober 2012 wurde vom Gesetzgeber die Einführung einer staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) verabschiedet, die ab Januar 2013 ergänzend zur privaten bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung, sowie zu privaten Pflege-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden kann. Die Versicherung ist sowohl für gesetzlich - wie auch Privat-Krankenversicherte, für die eine Versicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung bzw. gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, gedacht. Versichern können sich Personen, die in Deutschland wohnen, wenn sie keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der privaten Pflegepflichtversicherung bzw. sozialen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
Der Tarif ist eine Pflegetagegeldversicherung. Der Mindestbeitrag ist bei den meisten Versicherern 15,- € monatlich. Dann wird pro Person ein monatlicher Zuschuss von 5,- € vom Staat bezahlt. Die Zulage wird vom Versicherungsunternehmen für den Kunden beantragt und dahin ausgezahlt.
Risikozuschläge: Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen. Es erfolgt somit KEINE GESUNDHEITSPRÜFUNG! Ein Höchstaufnahmealter gibt es i.d.R. nicht.
Wartezeiten: Normalerweise haben bei den meisten Versicherern die Verträge eine Wartezeit von 5 Jahren. Erst dann wird eine Leistung erbracht.
Tagessätze: Vereinbart werden muss ein Mindesttagessatz in Höhe von 20,- €, was einen Monatssatz von 600,- € entspricht.
FAZIT: Die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Versicherung für Personen, die in eine normale Pflegezusatzversicherung nicht mehr kommen würden (weil sie z.B. krank sind). Mit der Pflege-Bahr Versicherung kommen Sie zwar an eine Pflegetagegeldversicherung, nur sind die Wartezeiten und die sehr hohen Beiträge hierfür oft ein Hindernis!
2012: BISEX - ade, UNISEX willkommen (22.12.2012)
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil von dieser Woche die deutsche Versicherungspraxis gekippt, dass in den Tarifkalkulationen Männer und Frauen unterschiedlich bewertet werden. Ab 21.12.2012 soll dann nicht mehr nach Mann und Frau unterschieden werden. Es werden sogenannte Unisex Tarife eingeführt. Bei Lebens- und Krankenversicherungen begründeten die Versicherer dies so, dass Männer statistisch betrachtet kürzer leben als Frauen. Frauen muss also z.B. eine längere Rente bezahlt werden. Bei Krankenversicherungen ist es gerade umgekehrt. Da Frauen länger leben ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie öfters zum Arzt gehen. Somit zahlen Sie auch mehr Beitrag. Dies führt dann zukünftig dazu, das es zwar gleiche Beiträge für Mann und Frau geben wird, jedoch von der internen Kalkulation her betrachtet, zahlt einer von beiden drauf, da die Versicherer ja die unterschiedlichen Risiken kennen und es somit umlegen müssen. Das Ganze gilt aber nur für Neuverträge ab 1.1.2013. Bisher abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
FAZIT: Unserer Meinung nach ist dies ein Pyrrhussieg bei der Gleichberechtigung, da immer einer drauf zahlt.
2012: KFZ-Versicherung: Wechselkennzeichen (01.10.2012)
Zum 1.7.2012 wurde das Wechselkennzeichen eingeführt. Damit können zwei ausschließlich für private Zwecke genutzte Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Das Wechselkennzeichen gilt nur für Personenkraftwagen (PKW), Motorräder und Anhänger bis zu 0,7 to Nutzlast. Man versprach sich mit dem Wechselkennzeichen eine Verbilligung. Leider sieht dies in der Praxis anders aus:
- Es sind keinerlei Steuervergünstigungen vorhanden. Pro Fahrzeug wird die ganz normale KFZ-Steuer fällig keinerlei Ersparnis!
- Auch der Versicherungsbeitrag erniedrigt sich nicht. Pro Fahrzeug wird die ganz normale KFZ-Prämie fällig keinerlei Ersparnis!
- Kennzeichenwechsel ist nur bei Fahrzeugen derselben Kategorie möglich. Kategorien sind: PKW und Wohnmobile, Motorräder, Anhänger bis 0,7 to Nutzlast.
- Umweltplaketten: Muss für jedes Fahrzeug separat beantragt werden ⇒ keinerlei Ersparnis!
FAZIT: Wechselkennzeichen lohnen sich nicht, da keinerlei Ersparnis dabei entsteht!
2011: Neues Altersrentenanpassungsgesetz zum 1.1.2012 (04.10.2011)
Zum 01.01.2012 tritt das Altersrentenanpassungsgesetz in Kraft. Dieses regelt, dass das steuerliche Mindestalter für Riester-, Rürup und Privatvorsorge, sowie für die betriebliche Altersversorgung von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben wird. Ebenso regelt es die Senkung des Garantiezinses von bisher 2,25% auf 1,75% zum 01.01.2012. Betroffen sind ausdrücklich nur Neuabschlüsse (Neuverträge) ab dem 1.1.2012. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Regelungen.
2011: Gleichbehandlung Mann und Frau - UNISEX Tarife (01.03.2011)
Nun ist es so weit: Männer und Frauen sind - zumindest versicherungstechnisch betrachtet - ab heute auf dem Papier und in den Berechnungen gleich - auch wenn das Gesetz hierfür noch nicht verabschiedet ist! BISEX - ade. AB SOFORT HERRSCHT DIE UNISEX WELT! Nur sind Männer und Frauen wirklich gleich? ⇒ Natürlich nicht - zum Glück nicht! Aber weil es die Bürokraten in Brüssel so wollten, musste die gesamte EU die mathematischen Kalkulationsgrundlagen bei Versicherungen neu gestalten - dies natürlich nicht, ohne einen Aufschlag mit einzukalkulieren. Die Versicherer müssen natürlich immer vom höchsten Risiko ausgehen. Insoweit verteuert sich alles deutlich. Bezahlen müssen wir es alle! Den Nutzen dieser Geschichte kann eigentlich keiner richtig erkennen - außer, dass in Brüssel die Bürokraten sich jetzt auf die Schulter klopfen und nun behaupten können, dass Männer und Frauen gleicher geworden sind. Die Kosten für diese Geschichte möchten wir nicht wissen. Sie gehen in die Millionen. Damit hätten sicherlich einige Münder auf der Welt mit Nahrung versorgt werden können. Zum Glück sieht die Realität aber anders aus. Sonst könnten wir uns nämlich nicht mehr fortpflanzen. Aber vielleicht kommt hierzu ja auch bald ein Vorschlag aus Brüssel und macht uns dann endgültig gleich.
FAZIT: Das Ganze ist ein Schildbürgerstreich - wie wir meinen!
2011: Rechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen historisch niedrig (20.02.2011)
Zum 1. Januar 2012 wird der garantierte Rechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen für ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene neue Verträge auf den historischen Tiefststand von 1,75 Prozent gesenkt. So hat es das Bundesfinanzministerium beschlossen. Derzeit war dieser Zins bei 2,25 Prozent. Dies hängt damit zusammen, dass sich derzeit die Zinsen auf einem sehr niedrigen Niveau befinden.
ABER ACHTUNG: Und schon wird davon gesprochen, dass Lebens- und Rentenversicherungen eine unlukrative Kapitalanlage seien (weil der Zins ja so niedrig ist). Das stimmt gerade eben nicht. Es handelt sich nur um den garantierten Zins der gesenkt wird, in Wahrheit liegt die Gesamtverzinsung in der Regel deutlich höher. Die derzeitige Gesamtverzinsung liegt im Moment im Durchschnitt bei ca. 4,0 % bei klassischen Lebens- und Rentenverträgen. Wo bekomme ich derzeit bei einer monatlichen Anlage von z.B. 100 € ca. 4% p.a. im Durchschnitt und hab zudem noch Versicherungsschutz? Nur bei den Versicherungen! Wenn Sie dieses Thema interessiert,
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2010: Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 (04.11.2009)
Steuervorteil ab 2010: Ab Januar 2010 können die Beiträge zur privaten Krankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherung deutlich besser steuerlich abgesetzt werden. Im Idealfall zahlt der Staat künftig einige hundert €URO dazu! Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: 80-95% des Gesamtbeitrags einer Krankheitskosten-Vollversicherung und 100% des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung können ab 2010 steuerlich voll geltend gemacht werden.
Familien profitieren besonders: Familien profitieren besonders, sowie Personen mit hohen Beiträgen. Denn: Steuerpflichtige können nicht nur den eigenen Beitrag steuerlich geltend machen, sondern auch Beiträge, die sie für Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner aufbringen. Risikozuschläge oder der gesetzliche Zuschlag werden mit dem gleichen Prozentsatz berücksichtigt, wie die zugrunde liegende Krankheitskosten-Vollversicherung.
2009: Anderungen in der Krankenversicherung (03.12.2008)
Wichtige Änderungen für die Private Krankenversicherung ab 1.1.2009
- Die privaten Krankenversicherer müssen einen Basistarif einführen, dessen Leistungen gleichartig wie in der gesetzlichen Versicherung ist
- Es besteht dann eine einmalige Wechselmöglichkeit für Bestandsversicherte in den Basistarif eines anderen Unternehmens (beschränkt bis zum 30. Juni 2009)
- Krankenversicherungspflicht zur Krankenversicherung für alle
Zu beachten beim Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens birgt vor allem zwei Risiken:
- Ihre bisherigen Altersrückstellungen gehen zu erheblichen Teilen verloren
- Für den geringeren Beitrag erhalten Sie unter Umständen deutlich weniger Leistung
ACHTUNG: Wir warnen ausdrücklich vor einem Wechsel! Viele Versicherungen und ihre Vertreter wittern nun
das schnelle Geschäft mit diesen Wechselmöglichkeiten. Dieses Geschäft geht jedoch zu Ihren Lasten. Falls Sie kündigen wollen, sprechen Sie doch einfach vorher mit uns!
Wann ist ein solcher Wechsel vertretbar?
- Es bestehen keine Vorerkrankungen
- Die derzeitige private Krankenversicherungspolice besteht erst seit wenigen Jahren und Sie sind noch nicht älter als 45 Jahre
- Der derzeitige Vertrag besteht bei einem Versicherer, welcher Ihren Bedürfnissen nicht entspricht
Selbständige oder freiwillig gesetzlich Versicherte verlieren Ihren Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Gleichzeitig wird es teurer diesen Anspruch nachzuversichern.
Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten:
- Der Versicherte schließt das Tagegeld bei einer gesetzlichen Kasse ab. Allerdings bindet er sich dann mit der Wahl eines solchen Tarifes drei Jahre lang an seine Kasse. Bei Beitragserhöhungen entfällt sein Sonderkündigungsrecht, was finanziell ungünstig sein kann. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse bleibt dann verwehrt
- Ein Tagegeld wird bei einer privaten Versicherung abgeschlossen. Meist wird sogar zeitlich unbefristet geleistet und das bis zum tatsächlichen Nettoeinkommen
Unser Tipp: Wir liefern Ihnen einen kostenlosen Beitrags- und Leistungsvergleich privater Anbieter!
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2009: Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 (03.06.2008)
Ab 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen (gem. § 20 EStG) an Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer, in Kraft. Bis dahin ändert sich nichts. Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitaleinkünfte:
- Das steuerliche Betriebsvermögen
- Das steuerliche Privatvermögen
Der Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5.5% aus dem Steuersatz der Quellensteuer), zzgl. evtl. Kirchensteuersatz.
Freibeträge (Sparerfreibetrag):
- 801 € für Nichtverheiratete
- 1.602 € für Verheiratete
Regelungen für Aktien ab 2009:
- Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer
- Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
- Realisierte Kursverluste können mit Kursgewinnen aus Aktien des gleichen Jahres oder der Folgejahre verrechnet werden
Regelungen für Investmentfonds ab 2009:
- Die ordentlichen Erträge (Zinsen, Dividenden) unterliegen der Abgeltungssteuer
- Die Wertpapierveräußerungsgewinne und Gewinne aus Termingeschäften, die innerhalb des Investmentfonds erzielt werden, bleiben für die Zeit der
Thesaurierung (z.B. Wiederanlage durch Zukauf neuer Fondanteile) steuerfrei. Werden sie ausgeschüttet unterliegen der Abgeltungssteuer
- Realisierte Veräußerungsgewinne des Anlegers aus einem Fondanteil unterliegen der Abgeltungssteuer
- Veräußerungsverluste des Anlegers mit seinem Fondanteil können mit Kapitalerträgen des gleichen Jahres und der Folgejahre verrechnet werden
Wertpapierveräußerungsgewinne und Gewinne aus Termingeschäften bleiben steuerfrei, solange sie im Fonds thesauriert werden. Wertpapierveräußerungsgewinne und Gewinne aus Termingeschäften werden erst besteuert, wenn Sie tatsächlich aus dem Fonds ausgeschüttet werden. Das heißt, dass diese Gewinne bei thesaurienden Fonds so lange unbesteuert bleiben, bis man Anteile verkauft oder der Fonds aufgelöst wird.
Regelungen für Lebensversicherungen ab 2009: Unverändert, sogar besser
Regelungen für Immobilien ab 2009: Unverändert