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Brandauer Versicherungsmakler

 Uwe Brandauer  Aktuell  Archiv 2013-2009 

2013: Neuein­führung der Pflege-Bahr-Versiche­rung (29.01.2013)


Im Oktober 2012 wurde vom Gesetzgeber die Einführung einer staatlich geförderten ergänzenden Pflege­versicherung (Pflege-Bahr) verabschiedet, die ab Januar 2013 ergänzend zur privaten bzw. sozialen Pflege­pflichtver­sicherung, sowie zu privaten Pflege-Zusatzver­sicherungen abgeschlossen werden kann. Die Versicherung ist sowohl für gesetzlich - wie auch Privat-Kranken­versicherte, für die eine Versicherung in der privaten Pflege­pflicht­versicherung bzw. gesetzlichen Pflege­versicherung besteht, gedacht. Versichern können sich Personen, die in Deutschland wohnen, wenn sie keine Leistungen wegen Pflegebe­dürftigkeit aus der privaten Pflege­pflichtver­sicherung bzw. sozialen Pflegever­sicherung beziehen oder bezogen haben.
Der Tarif ist eine Pflege­tagegeldver­sicherung. Der Mindest­beitrag ist bei den meisten Versicherern 15,- € monatlich. Dann wird pro Person ein monatlicher Zuschuss von 5,- € vom Staat bezahlt. Die Zulage wird vom Versiche­rungsunter­nehmen für den Kunden beantragt und dahin ausgezahlt.
Risikozu­schläge: Risikozu­schläge und Leistungs­ausschlüsse sind ausge­schlossen. Es erfolgt somit KEINE GESUND­HEITSPRÜFUNG! Ein Höchstauf­nahmealter gibt es i.d.R. nicht.
Wartezeiten: Normalerweise haben bei den meisten Versicherern die Verträge eine Wartezeit von 5 Jahren. Erst dann wird eine Leistung erbracht.
Tagessätze: Vereinbart werden muss ein Mindest­tagessatz in Höhe von 20,- €, was einen Monatssatz von 600,- € entspricht.
FAZIT: Die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Versicherung für Personen, die in eine normale Pflegezusatz­versicherung nicht mehr kommen würden (weil sie z.B. krank sind). Mit der Pflege-Bahr Versicherung kommen Sie zwar an eine Pflege­tagegeldver­sicherung, nur sind die Wartezeiten und die sehr hohen Beiträge hierfür oft ein Hindernis!

2012: BISEX - ade, UNISEX willkommen (22.12.2012)


Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil von dieser Woche die deutsche Versicherungs­praxis gekippt, dass in den Tarifkal­kulationen Männer und Frauen unterschied­lich bewertet werden. Ab 21.12.2012 soll dann nicht mehr nach Mann und Frau unterschieden werden. Es werden sogenannte Unisex Tarife eingeführt. Bei Lebens- und Kranken­versicherungen begründeten die Versicherer dies so, dass Männer statistisch betrachtet kürzer leben als Frauen. Frauen muss also z.B. eine längere Rente bezahlt werden. Bei Kranken­versicherungen ist es gerade umgekehrt. Da Frauen länger leben ist die Wahrschein­lichkeit höher, dass Sie öfters zum Arzt gehen. Somit zahlen Sie auch mehr Beitrag. Dies führt dann zukünftig dazu, das es zwar gleiche Beiträge für Mann und Frau geben wird, jedoch von der internen Kalkulation her betrachtet, zahlt einer von beiden drauf, da die Versicherer ja die unterschied­lichen Risiken kennen und es somit umlegen müssen. Das Ganze gilt aber nur für Neuverträge ab 1.1.2013. Bisher abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
FAZIT: Unserer Meinung nach ist dies ein Pyrrhussieg bei der Gleich­berechtigung, da immer einer drauf zahlt.

2012: KFZ-Versicherung: Wechsel­kennzeichen (01.10.2012)


Zum 1.7.2012 wurde das Wechsel­kennzeichen eingeführt. Damit können zwei ausschließlich für private Zwecke genutzte Fahrzeuge derselben Fahrzeug­klasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Das Wechsel­kennzeichen gilt nur für Personen­kraftwagen (PKW), Motorräder und Anhänger bis zu 0,7 to Nutzlast. Man versprach sich mit dem Wechsel­kennzeichen eine Verbilligung. Leider sieht dies in der Praxis anders aus:
  • Es sind keinerlei Steuerver­günstigungen vorhanden. Pro Fahrzeug wird die ganz normale KFZ-Steuer fällig img/symbole/pfeil.gif keinerlei Ersparnis!
  • Auch der Versiche­rungs­beitrag erniedrigt sich nicht. Pro Fahrzeug wird die ganz normale KFZ-Prämie fällig img/symbole/pfeil.gif keinerlei Ersparnis!
  • Kennzeichen­wechsel ist nur bei Fahrzeugen derselben Kategorie möglich. Kategorien sind: PKW und Wohnmobile, Motorräder, Anhänger bis 0,7 to Nutzlast.
  • Umwelt­plaketten: Muss für jedes Fahrzeug separat beantragt werden ⇒ keinerlei Ersparnis!
FAZIT: Wechsel­kennzeichen lohnen sich nicht, da keinerlei Ersparnis dabei entsteht!

2011: Neues Alters­renten­anpassungs­gesetz zum 1.1.2012 (04.10.2011)


Zum 01.01.2012 tritt das Alter­srenten­anpassungs­gesetz in Kraft. Dieses regelt, dass das steuerliche Mindestalter für Riester-, Rürup und Privatvorsorge, sowie für die betriebliche Alters­versorgung von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben wird. Ebenso regelt es die Senkung des Garantie­zinses von bisher 2,25% auf 1,75% zum 01.01.2012. Betroffen sind ausdrücklich nur Neuab­schlüsse (Neuverträge) ab dem 1.1.2012. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Regelungen.

2011: Gleichbe­handlung Mann und Frau - UNISEX Tarife (01.03.2011)


Nun ist es so weit: Männer und Frauen sind - zumindest versicherungs­technisch betrachtet - ab heute auf dem Papier und in den Berechnungen gleich - auch wenn das Gesetz hierfür noch nicht verabschiedet ist! BISEX - ade. AB SOFORT HERRSCHT DIE UNISEX WELT! Nur sind Männer und Frauen wirklich gleich? ⇒ Natürlich nicht - zum Glück nicht! Aber weil es die Bürokraten in Brüssel so wollten, musste die gesamte EU die mathematischen Kalkulations­grundlagen bei Versicherungen neu gestalten - dies natürlich nicht, ohne einen Aufschlag mit einzu­kalkulieren. Die Versicherer müssen natürlich immer vom höchsten Risiko ausgehen. Insoweit verteuert sich alles deutlich. Bezahlen müssen wir es alle! Den Nutzen dieser Geschichte kann eigentlich keiner richtig erkennen - außer, dass in Brüssel die Bürokraten sich jetzt auf die Schulter klopfen und nun behaupten können, dass Männer und Frauen gleicher geworden sind. Die Kosten für diese Geschichte möchten wir nicht wissen. Sie gehen in die Millionen. Damit hätten sicherlich einige Münder auf der Welt mit Nahrung versorgt werden können. Zum Glück sieht die Realität aber anders aus. Sonst könnten wir uns nämlich nicht mehr fortpflanzen. Aber vielleicht kommt hierzu ja auch bald ein Vorschlag aus Brüssel und macht uns dann endgültig gleich.
FAZIT: Das Ganze ist ein Schildbürger­streich - wie wir meinen!

2011: Rechnungszins für Lebens- und Rentenver­sicherungen historisch niedrig (20.02.2011)


Zum 1. Januar 2012 wird der garantierte Rechnungszins für Lebens- und Rentenver­sicherungen für ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene neue Verträge auf den historischen Tiefststand von 1,75 Prozent gesenkt. So hat es das Bundes­finanz­ministerium beschlossen. Derzeit war dieser Zins bei 2,25 Prozent. Dies hängt damit zusammen, dass sich derzeit die Zinsen auf einem sehr niedrigen Niveau befinden.
ABER ACHTUNG: Und schon wird davon gesprochen, dass Lebens- und Rentenver­sicherungen eine unlukrative Kapitalanlage seien (weil der Zins ja so niedrig ist). Das stimmt gerade eben nicht. Es handelt sich nur um den garantierten Zins der gesenkt wird, in Wahrheit liegt die Gesamtver­zinsung in der Regel deutlich höher. Die derzeitige Gesamtverzinsung liegt im Moment im Durchschnitt bei ca. 4,0 % bei klassischen Lebens- und Renten­verträgen. Wo bekomme ich derzeit bei einer monatlichen Anlage von z.B. 100 € ca. 4% p.a. im Durchschnitt und hab zudem noch Versicherungs­schutz? Nur bei den Versicherungen! Wenn Sie dieses Thema interessiert, arrow_forward sprechen Sie mit uns.

2010: Bürgerent­lastungs­gesetz ab 2010 (04.11.2009)


Steuervorteil ab 2010: Ab Januar 2010 können die Beiträge zur privaten Krankheits­kostenvoll- und Pflege­pflichtver­sicherung deutlich besser steuerlich abgesetzt werden. Im Idealfall zahlt der Staat künftig einige hundert €URO dazu! Das Bürger­entlastungs­gesetz macht es möglich: 80-95% des Gesamt­beitrags einer Krankheits­kosten-Vollversiche­rung und 100% des Beitrags zur Pflege­pflichtversiche­rung können ab 2010 steuerlich voll geltend gemacht werden.
Familien profitieren besonders: Familien profitieren besonders, sowie Personen mit hohen Beiträgen. Denn: Steuer­pflichtige können nicht nur den eigenen Beitrag steuerlich geltend machen, sondern auch Beiträge, die sie für Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner aufbringen. Risikozu­schläge oder der gesetzliche Zuschlag werden mit dem gleichen Prozentsatz berücksichtigt, wie die zugrunde liegende Krank­heitskosten-Vollver­sicherung.

2009: Anderungen in der Krankenver­sicherung (03.12.2008)


Wichtige Änderungen für die Private Krankenver­sicherung ab 1.1.2009
  • Die privaten Krankenver­sicherer müssen einen Basistarif einführen, dessen Leistungen gleichartig wie in der gesetzlichen Versicherung ist
  • Es besteht dann eine einmalige Wechsel­möglichkeit für Bestands­versicherte in den Basistarif eines anderen Unternehmens (beschränkt bis zum 30. Juni 2009)
  • Krankenver­sicherungs­pflicht zur Krankenver­sicherung für alle

Zu beachten beim Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens birgt vor allem zwei Risiken:
  • Ihre bisherigen Altersrück­stellungen gehen zu erheblichen Teilen verloren
  • Für den geringeren Beitrag erhalten Sie unter Umständen deutlich weniger Leistung

ACHTUNG: Wir warnen ausdrücklich vor einem Wechsel! Viele Versicherungen und ihre Vertreter wittern nun das schnelle Geschäft mit diesen Wechsel­möglichkeiten. Dieses Geschäft geht jedoch zu Ihren Lasten. Falls Sie kündigen wollen, sprechen Sie doch einfach vorher mit uns!

Wann ist ein solcher Wechsel vertretbar?
  • Es bestehen keine Vorer­krankungen
  • Die derzeitige private Krankenver­sicherungs­police besteht erst seit wenigen Jahren und Sie sind noch nicht älter als 45 Jahre
  • Der derzeitige Vertrag besteht bei einem Versicherer, welcher Ihren Bedürfnissen nicht entspricht

Selbständige oder freiwillig gesetzlich Versicherte verlieren Ihren Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenver­sicherung ab dem 1.1.2009. Gleichzeitig wird es teurer diesen Anspruch nachzu­versichern.

Im Prinzip gibt es 2 Möglich­keiten:
  • Der Versicherte schließt das Tagegeld bei einer gesetzlichen Kasse ab. Allerdings bindet er sich dann mit der Wahl eines solchen Tarifes drei Jahre lang an seine Kasse. Bei Beitrags­erhöhungen entfällt sein Sonder­kündigungs­recht, was finanziell ungünstig sein kann. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse bleibt dann verwehrt
  • Ein Tagegeld wird bei einer privaten Versicherung abgeschlossen. Meist wird sogar zeitlich unbefristet geleistet und das bis zum tatsächlichen Nettoein­kommen

Unser Tipp: Wir liefern Ihnen einen kostenlosen Beitrags- und Leistungs­vergleich privater Anbieter! arrow_forward Fordern Sie diesen einfach bei uns an!

2009: Abgeltungs­steuer ab 01.01.2009 (03.06.2008)


Ab 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungs­steuer für Kapitalvermögen (gem. § 20 EStG) an Stelle der bisherigen Kapital­ertragsteuer, in Kraft. Bis dahin ändert sich nichts. Die Abgeltungs­steuer gilt für alle Kapital­einkünfte:
  • Das steuerliche Betriebs­vermögen
  • Das steuerliche Privat­vermögen

Der Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5.5% aus dem Steuersatz der Quellensteuer), zzgl. evtl. Kirchen­steuersatz.

Freibeträge (Sparerfrei­betrag):
  • 801 € für Nichtver­heiratete
  • 1.602 € für Verhei­ratete

Regelungen für Aktien ab 2009:
  • Dividenden unterliegen der Abgeltungs­steuer
  • Realisierte Kurs­gewinne unterliegen der Abgeltungs­steuer
  • Realisierte Kurs­verluste können mit Kurs­gewinnen aus Aktien des gleichen Jahres oder der Folgejahre verrechnet werden

Regelungen für Investmentfonds ab 2009:
  • Die ordentlichen Erträge (Zinsen, Dividenden) unterliegen der Abgeltungs­steuer
  • Die Wertpapier­veräußerungs­gewinne und Gewinne aus Termin­geschäften, die innerhalb des Investment­fonds erzielt werden, bleiben für die Zeit der Thesaurierung (z.B. Wiederanlage durch Zukauf neuer Fondanteile) steuerfrei. Werden sie ausges­chüttet unterliegen der Abgeltungs­steuer
  • Realisierte Veräußerungs­gewinne des Anlegers aus einem Fondanteil unterliegen der Abgeltungs­steuer
  • Veräußerungs­verluste des Anlegers mit seinem Fondanteil können mit Kapitalerträgen des gleichen Jahres und der Folgejahre verrechnet werden

Wertpapier­veräußerungs­gewinne und Gewinne aus Terminge­schäften bleiben steuerfrei, solange sie im Fonds thesauriert werden. Wertpapier­veräußerungs­gewinne und Gewinne aus Terminge­schäften werden erst besteuert, wenn Sie tatsächlich aus dem Fonds ausge­schüttet werden. Das heißt, dass diese Gewinne bei thesaurienden Fonds so lange unbesteuert bleiben, bis man Anteile verkauft oder der Fonds aufgelöst wird.
Regelungen für Lebensver­sicherungen ab 2009: Unverändert, sogar besser
Regelungen für Immobilien ab 2009: Unverändert

Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zuteil wird. Vertrauen Sie auf unsere arrow_forward langjährige Erfahrung und faire Beratung. arrow_forward Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.